Wir möchten Ihnen die Begrifflichkeiten Gutachter und Sachverständiger gerne näher bringen und im Zuge dessen die Definitionskriterien genauer betrachten.
Die Berufsbezeichnung Gutachter und Sachverständiger setzt einen Nachweis der besonderen Fachkunde voraus. Doch vor allem, wenn Sie gerade erst Sachverständiger werden möchten, fragen Sie sich vielleicht, wie so ein Nachweis über die Sachkunde eigentlich aussehen könnte. Diese Erläuterungen helfen:
Zwei Kriterien bilden den Nachweis Ihrer Sachkunde: zum einen die fundierte Ausbildung und zum anderen die Berufserfahrung in Ihrem Fachgebiet. Wenn Sie optimal ausgebildet sind und zudem auch praktische Erfahrungen haben, sind das die besten Voraussetzungen, die Sie als Sachverständigen in Ihrem Gebiet auszeichnen und Sie zur Funktion eines Gutachters befähigen. Auf welchem Weg Sie diese Sachkunde erlangen, ist nicht festgelegt.
Außerdem muss ein Gutachter und Sachverständiger in der Lage sein, seine Beurteilung in einem Gutachten schriftlich verfassen zu können und die Standpunkte mündlich vorzutragen. Dabei müssen die Formulierungen des Gutachtens auch für Laien verständlich sein. Denn auch, wenn der Sachverständige das Gutachten nicht selbst erläutert, sondern es von Juristen, Polizei oder Beamten gelesen wird, müssen die Punkte klar verständlich sein. Um zu lernen, wie man Gutachten fachgerecht verfasst, gibt es Grundlagenseminare in entsprechenden Ausbildungseinrichtungen.
Die klassischen Bereiche des Sachverständigenwesens sind Kfz-Schäden und Kfz-Bewertung, Unternehmensbewertung, Grundstückswertermittlung und Bewertung von Bauschäden. Hier gibt es zwischen den Ländern diverse Unterschiede.
Der Gutachter wird überwiegend bei Rechtsstreitigkeiten oder bei Meinungsverschiedenheiten eingesetzt, die sich im privaten Bereich abspielen.
Da die Bezeichnung Gutachter nicht geschützt ist, kann sich jeder so nennen. Ausnahme: Geschützt ist die Berufsbezeichnung des öffentlich bestellten Sachverständigen. Im Detail zum Verständnis: Zwar kann jeder eine ungeschützte Berufsbezeichnung verwenden, ein Nachweis für eine besondere Fähigkeit und Fachkompetenz ist das allerdings nicht. Werden diese Berufsbezeichnungen im Berufsleben, beispielsweise bei Bewerbungen oder Vertragsabschlüssen, ohne entsprechenden Nachweis verwendet, macht man sich unter Umständen strafbar. Dies kann gegen das UWG, das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb, verstoßen und im schlimmsten Fall sogar gegen das Strafgesetzbuch, StGB. Dann kommt es juristisch einem Betrug gleich.
Dass sich jeder einen Gutachter nennen kann, ist ein weiterer Grund für eine Mitgliedschaft im DGuSV. Denn mit Ihrem Sachverständigenausweis beispielsweise können Sie Ihre Expertise schnell und einfach nachweisen.
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