Ortstermin und nur eine Partei anwesend: Kann das problematisch werden?

Ortstermin

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Als Gutachter und Sachverständiger ist der Besuch vor Ort elementar, um sich überhaupt erst ein genaues Bild des Sachverhaltes machen zu können. Und wie wir alle wissen, müssen bei diesem Termin immer beide Parteien anwesend sein, da man andernfalls einen Ablehnungsgrund riskiert. Lassen Sie uns mal genauer hinsehen, was wiederum passiert, wenn doch nur eine Partei zugegen ist.

Zwei Einladungen zum Ortstermin und nur eine Partei anwesend

Es ist in der Tat so, dass Sachverständige Ortsbesichtigungen durchaus mit nur einer anwesenden Partei durchführen können. Die Voraussetzung: Die Einladung muss an beide Parteien rausgegangen sein, um beiden die Teilnahme zu ermöglichen. Erscheint eine Partei bis zu 15 Minuten nach festgesetztem Termin nicht, kann es bedenkenlos mit nur einer Partei losegehen.

Sichern Sie sich ab

Achtung: Selbst wenn Sie als Sachverständiger beiden Parteien eine Einladung fachgerecht haben zukommen lassen, besteht die Gefahr, dass eine Partei das Gegenteil behauptet. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, versenden Sie die Einladung am besten per Post als Einschreiben mit Rückschein. Ein weiterer Nachweis kann eine Faxbestätigung sein. Ganz nach dem Motto „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ empfehlen wir immer, diese Verfahren zu wählen.

Wenn Sie die oben geschilderten Vorgehensweisen befolgen, brauchen Sie auch bei einer Ortsbesichtigung mit nur einer Partei keine Befürchtung vor einem Befangenheitsantrag zu haben.

Also: Nichts wie los. Wir wünschen auch weiterhin viel Erfolg!

Ihr DGuSV-Team