Der Energieausweis bewertet Gebäude nach seinen energetischen Eigenschaften. Entsprechend relevant ist er bei einem Verkauf von Immobilien. In Deutschland werden Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen dieses Dokuments in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. 2019 gibt es jedoch einige Änderungen.
Seit dem Jahr 2008 benötigen alle Gebäude, die vor 1966 gebaut wurden, einen Energieausweis. Doch nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Vermietung oder Verpachtung ist der Ausweis wichtig. Seit 2009 ist er sogar Pflicht für Gebäude mit dem Baujahr
nach 1966. Da die Belege für den Energieverbrauch der
Immobilien 10 Jahre gültig sind, haben die Energieausweise von 2008 zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit verloren. Entsprechend müssen nun neue Dokumente her.
Ernergieausweis: Diese verschiedenen gibt es
Man unterscheidet in zwei verschiedene Energierausweise:
- den Verbrauchsausweis
- den Bedarfsausweis.
Im Verbrauchsausweis finden sich die Werte des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre. Eine Bewertung und eine entsprechende energetische Einstufung erfolgen hier anhand des Verbrauches der Bewohner des Gebäudes. Das individuelle Verhalten der Bewohner bestimmt also die Werte.
Ein Verbrauchsausweis ist einfach zu erstellen und kostet in der Regel 100 Euro.
Der Bedarfsausweis wird hingegen anhand eines technischen Gutachtens erstellt. Er bildet die Energieeffizienz eines Gebäudes ab. Hierfür werden die Bausubstanz, die Gebäudehülle als auch die Heizungsanlage überprüft. Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Bewertung ist der Aspekt, wie gut die Wärme im Gebäude gehalten werden kann. Bei der fachgerechten Bewertung kommt deshalb oftmals eine Wärmebildkamera zum Einsatz. Der Bedarfsausweis wird unabhängig vom Nutzungsverhalten der Gebäudebewohner erstellt.
Da es im Gegensatz zum Verbrauchsausweis einen fachkundigen Sachverständigen bedarf, der das Gebäude unter die Lupe nimmt, kostet ein Bedarfsausweis auch mehr. In Zahlen: 150 Euro bis 1.000 Euro.
Energieausweis ist Pflicht bei Immobilienanzeigen
Wer seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, muss Angaben zum energetischen Zustand machen. Denn: Die Veröffentlichung bestimmter Angaben aus dem Energieausweis sind seit dem 01. Mai 2014 Pflicht. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, muss mit einem Bußgeld gerechnet, das bis zu 15.000 Euro betragen kann.