Als Gutachter und Sachverständiger wissen Sie es sicher: Ein Schiedsgutachten kann zur Entscheidungsfindung oder Streitbeilegung beitragen und wird dann gefordert, wenn der gerichtliche, möglicherweise langjährige Prozess verhindert werden soll. Doch wann lohnt sich die Erstellung eines Schiedsgutachten wirklich?
Was ist ein Schiedsgutachten?
Das Schiedsgutachten fungiert als außergerichtliche Beweiserhebung. Es kann von einer oder mehreren Parteien gefordert werden, und wird von einem Gutachter als Dritte, neutrale Instanz erstellt. Selbstverständlich bilden Sachfragen hier die Grundlage der Untersuchung. Voraussetzung für ein Schiedsgutachten ist immer, dass alle involvierten Parteien sich damit einverstanden erklären, die Klärung in Hände des Gutachters zu legen und sich verpflichten, das Gutachten nicht vor ein staatliches Zivilgericht zu bringen.
Nicht mit dem Ergebnis zufrieden?
Auch nach der Erstellung eines Schiedsgutachten können die Parteien die Streitfrage noch vor Gericht bringen. Allerdings ist zu beachten, dass das Schiedsgutachten rechtsgültig ist und damit stärker ins Urteilsgewicht fällt als normale Gutachten.
Rechtsschutzversicherung kann Kosten übernehmen
Ein weiterer, zu beachtender Punkt ist die Kostenfrage. Denn die Erstellung eines Schiedsgutachtens ist mit Kosten verbunden, wobei es möglich ist, dass diese von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Die Versicherung kann die Kostenübernahme allerdings verweigern, wenn der Kostenaufwand zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers nicht im Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht, oder wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Fazit
Ein Schiedsgutachten kann eine vernünftige und kostensparende Alternative zu einem Prozess vor Gericht darstellen. Da dieses spezielle Gutachten rechtskräftig ist, sollte vorher aber immer mit den involvierten Parteien geklärt werden, ob die Ermittlung des Gutachters und die Ergebnisse auf Akzeptanz treffen werden. Denn ist ein Schiedsgutachten erstmal erstellt, hat es vor Gericht eine hohe Aussagekraft.
Ihr DGuSV-Team