Gemeinschaftlich erstellte Gutachten: Kenn Sie die wichtigsten Infos zur Haftung?

Manchmal ist es nötig, dass Gutachten nicht nur von einem, sondern gleich von mehreren Experten erstellt werden. Wann das der Fall ist? Zum Beispiel, wenn der jeweilige Fall so komplex ist, dass unterschiedliche Fachleute ihr Wissen einbringen müssen. Aber wie sieht es eigentlich mit der Haftung aus, wenn mehrere Sachverständige zusammenarbeiten? Das ist eine Frage, die sich viele stellen. Deshalb sieht der DGuSV genauer hin!

Frage der Frage: Wer haftet bei gemeinschaftlich erstellen Gutachten?

Ob und wie die Haftung verteilt wird, hängt davon ab, ob die Experten als feste Gemeinschaft oder als eigenständige Individuen an einem Projekt arbeiten. Hier liegen die wesentlichen Unterschiede:

Sachverständigengemeinschaft: Wenn die Experten eine feste Gemeinschaft bilden, haften sie in der Regel gemeinsam und uneingeschränkt. Das bedeutet, dass jeder einzelne Experte für den gesamten Schaden zur Verantwortung gezogen werden kann. Es spielt also keine eigenen Rollen und entsprechend keine Zuweisung im Falle eines Fehlschlages. Jeder in der Gemeinschaft steht in der Haftung.

Unabhängige Gruppe: Arbeiten die Experten hingegen als unabhängige Gruppe zusammen, bei der jeder für einen bestimmten Teil des Gutachtens verantwortlich ist, haftet jeder nur für seinen eigenen Teil. Das heißt, wenn etwas schiefläuft, kann man nur denjenigen haftbar machen, der den entsprechenden Part bearbeitet hat.

Verschiedene Haftungsformen im Detail

Schauen wir uns mal genauer an, welche Haftungsformen es gibt:

1. Gesamtschuldnerische Haftung: Diese Form kommt oft bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) zum Einsatz. Hier haften alle Mitglieder gemeinsam und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gemeinschaft. Wenn also etwas schiefgeht, kann der Geschädigte von jedem Mitglied den gesamten Schaden ersetzt verlangen.

2. Berufshaftpflichtversicherung: Viele Sachverständigengemeinschaften haben eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung deckt mögliche Schadensersatzansprüche ab, was die Haftung der Gemeinschaft und ihrer Mitglieder begrenzen kann. Sie ist sozusagen ein Schutzschild, das finanzielle Risiken abmildert.

3. Vertragliche Haftungsbeschränkungen: Manchmal schließen Sachverständigengemeinschaften mit ihren Auftraggebern spezielle Verträge ab, um die Haftung zu beschränken oder sogar auszuschließen. Solche Vereinbarungen müssen aber im Einklang mit dem Gesetz stehen. Das könnte bedeuten, dass die Höhe des Schadenersatzes begrenzt wird oder bestimmte Schäden komplett ausgeschlossen werden.

Komplexität der Regelungen bei gemeinschaftlich erstellten Gutachten

Als Gutachter und Sachverständiger wissen Sie es: Die Gutachtenerstellung sollte mit Bedacht angegangen werden – hier kommt es auf die uneingeschränkte Korrektheit an. Man kann es sich also denken: Wenn mehrere unabhängige Sachverständige gemeinsam an einem Gutachten arbeiten, wird die Sache der Haftung entsprechend komplizierter. Hier gibt es zwei Szenarien:

Gemeinsame Haftung: Wenn die Experten als Gruppe auftreten und gemeinsam am Gutachten arbeiten, haften sie auch gemeinsam. Das heißt, jeder Experte kann für den gesamten Schaden verantwortlich gemacht werden.

Einzelne Haftung: Arbeitet jeder Experte unabhängig und ist nur für seinen Teil des Gutachtens zuständig, haftet auch jeder nur für seinen eigenen Beitrag. Wichtig ist dabei, dass klar erkennbar ist, welcher Experte für welchen Teil verantwortlich ist.

Klare Vereinbarungen sind das A und O

Damit es keine Missverständnisse gibt, ist es entscheidend, dass die Zusammenarbeit und die Aufgaben klar definiert sind. Eine schriftliche Vereinbarung über die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche hilft, Missverständnisse zu vermeiden und regelt die Haftungsfrage.

Zusätzlich können die einzelnen Experten individuelle Berufshaftpflichtversicherungen abschließen. Diese Versicherungen decken dann die jeweiligen Schäden ab, die der einzelne Experte verursacht hat.

Fazit: Im Vorwege für Klarheit sorgen und so im Falle des Falles gewappnet sein

Bei gemeinschaftlich erstellten Gutachten ist die Haftungsfrage nicht ganz einfach, aber mit klaren Vereinbarungen und der richtigen Versicherung lässt sich das Risiko gut managen. Egal, ob als feste Gemeinschaft oder lose Gruppe – die Hauptsache ist, dass alle Beteiligten ihre Verantwortung kennen und entsprechende Vorkehrungen treffen. So kann man sich im Schadensfall besser absichern und unnötigen Ärger vermeiden.

Wir wünschen weiterhin viel Erfolg,

Ihr DGuSV-Team