Möglicherweise haben auch Sie schon Erfahrungen mit der Thematik gemacht: In unserer Branche tummeln sich – leider – schwarze Scharfe, die den Ruf des Gutachters durch fehlende Expertise und Unproffessionalität schädigen. Denn die Berufsbezeichnungen „Gutachter“ und „Sachverständiger“ sind nicht geschützt und so kann sich jeder als einen solchen bezeichnen, der sich dazu berufen fühlt. Daher unsere Empfehlung: Heben Sie sich davon ab und machen Sie Ihre Expertise kenntlich – mit dem Sachverständigenausweis vom DGuSV.
Das bietet der DGuSV Berufsausweis
Den DGuSV Sachverständigenausweis erhält jedes zugelassenes Mitglied. Er wird jedes Jahr aufs Neue ausgestellt, ist personalisiert und offiziell anerkannt. Wenn Sie also Ihr Fachwissen beim Eintritt in den Deutschen Gutachter und Sachverständigen e.V. nachgewiesen haben, dürfen Sie den Ausweis im Scheckkartenformat nutzen, um Kunden, Partnern und Dritten mit einem Blick kenntlich zu machen, dass Sie als Gutachter anerkannt sind.
Alle Eigenschaften des DGuSV Berufsausweis:
- Fälschungssichere Version
- Zweisprachige Ausführung
- Passbild direkt aufgedruckt
- Prüfziffer inkl. Mitgliedsnummer
- Jährliche Neuausstellung
- Scheckkartenformat
- Plagiatsschutz d. Guilloche
- Hochwertige Druckqualität
- Unterschriftsfeld
- Hinweis für Behörden
- Kontaktdaten des DGuSV
- Logos der Kooperationspartner
„EuropeanExpertCard“: internationaler Berufsausweis
Sie sind mit Ihrer beruflichen Sachverständigentätigkeit auch international im europäischen Ausland tätig? Dann nutzen Sie die „EuropeanExpertCard“ – eine international gültige Version des Berufsausweises. Mehr Informationen erhalten Sie auch unter www.berufsausweis.com.
Wir wünschen gutes Gelingen und einen gesicherten Ruf als professioneller Gutachter und Sachverständiger.
Ihr DGuSV-Team