In Amerika ist der Einsatz von Kameradrohnen bereits etablierte Sache – vor allem im beruflichen Bereich. In Deutschland hingegen ist die Verwendung von Kameradrohnen allerdings an einige Bedingungen geknüpft, um rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Bedienung von Kameradrohnen ist im Regelfall sehr einfach. Es gibt entweder eine spezielle Fernbedienung oder sogar das Smartphone mit entsprechender App reicht schon aus. Außerdem braucht es für deren Einsatz auch keine extra Fluggenehmigung. Daher ist die Verwendung der fliegenden Kameras eine verlockende Angelegenheit.
Worauf es generell bei Kameradrohnen zu achten gilt
Leichtsinnig sollte man trotzdem nicht mit den Kameradrohnen an den Start gehen. Denn grundsätzlich gibt es einiges, worauf man darüber hinaus achten sollte:
- eine gesonderte Haftpflichtversicherung
- Wiegt die Drohne über 5 Kg, braucht es eine gebührenpflichtige Aufstiegserlaubnis
- Drohnen über 25 Kg sind in Deutschland gänzlich verboten
Für die private Nutzung
Wer eine Drohne privat verwenden möchte, darf dies ausschließlich im nüchternen Zustand tun. Kinder dürfen die Drohen nur unter Aufsicht bedienen und achten Sie darauf, die Flughöhe von 100 m nicht zu überschreiten, da sonst der Flugverkehr gefährdet werden würde.
Plätze, an denen nicht geflogen werden darf
Auch mit Aufstiegserlaubnis dürfen Sie Drohen nicht steigen lassen, wenn es sich um einen Platz mit hoher Menschendichte handelt. Und während eines offiziellen Polizei- oder Feuerwehreinsatzes darf ebenfalls keine Kameradrohne eingesetzt werden. Das Gleiche gilt für Gefängnisse, Kasernen, Kraftwerke, Naturschutzgebiete und Flughäfen. Vor allem zu Flughäfen muss ein Abstand von mindestens 1,5 Kilometer eingehalten werden.
Und wie sieht es mit den Kamera-Aufzeichnungen aus?
Ganz klar ist, dass fremde Grundstücke und sich darauf befindende Menschen nur mit Genehmigung aufgezeichnet werden dürfen. Für öffentliche Gebäude bedarf es die behördliche Genehmigung. Sollen Veranstaltungen gefilmt werden, bedarf es der Genehmigung des Veranstalters. Sollten Drohnen bei einem Einsatz von Dritten beschädigt werden, hat der Drohnenpilot das Recht auf Schadensanspruch. Außerdem bedarf es der Erlaubnis des Piloten, falls Drohnenaufzeichnungen von Dritten verwendet werden sollen.
Generell sind Kameradrohnen eine spannende Angelegenheit und der Einsatz wird mit dem technischen Fortschritt weiter wachsen. Bleiben Sie also dran und vertraut mit dem Thema. Es wird sich lohnen.
Ihr DGuSV-Team