Worauf Sie in Sachen Rechtsberatung in der Gutachter-Tätigkeit achten sollten!

Rechtsberatung

Rechtsberatung

In vielen Fällen, bei denen es die Einschätzung eines Gutachters bedarf, wird oftmals auch die rechtliche Beratung seitens des Sachverständigen erwartet. Doch wie verbindlich kann die Rechtsberatung von Gutachtern eigentlich sein und worauf müssen Sie achten?

Stellen Sie sich nur einmal diese Situation vor: Sie als Kfz-Gutachter werden herangezogen, um nach einem Verkehrsunfall das Unfallfahrzeug zu begutachten. Das ist Ihr Job und auf diesem Gebiet kennen Sie sich bestens aus. Somit können Sie auch besten Gewissen Ihr Gutachten erstellen und dieses dem Klienten zukommen lassen. Doch was, wenn Ihr Klient darüber hinaus auch nach Rat fragt, wie er rechtlich weiter verfahren sollte, falls der Schadenverursacher nicht zahlt?

Sind die entsprechenden Nebenleistungen gegeben?

Sicherlich haben Sie einen starken Erfahrungsschatz, der es Ihnen leicht macht, hier einen Tipp abzugeben. Aber Vorsicht – denn als verbindlich darf dieser in keinem Fall gewertet werden. Und so dürfen Sie entsprechenden Tipp eben nur geben, wenn die Nebenleistungen auch zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. So steht es in § 5 Abs. 1 RDG. Der Zusammenhang der Nebenleistung und der Sachverständigentätigkeit muss genau geprüft werden.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Wenn Sie nun beispielsweise als Bausachverständiger rechtliche Informationen zu Verjährungsfristen, Gewährleistungsansprüchen, Beseitigung von Mängeln oder ähnlichem geben, können Sie das natürlich tun. Jene rechtlichen Aspekte müssen aber eindeutig eine Nebenleistung darstellen und die Gutachtenerstellung im Vordergrund stehen. Eine rechtliche Feststellung und Analyse der juristischen Möglichkeiten zur Beseitigung von Baumängeln wäre im Gegensatz dazu eine unerlaubte Rechtsdienstleistung. Diese sollten Sie als Gutachter nicht anbieten.

Inhaltlich zum Thema passende Rechtberatung

Wenn Sie eine Rechtsberatung als Nebenleistung anbieten, muss diese auch immer einen erkennbaren Zusammenhang zum Thema aufweisen – also zur Sachverständigentätigkeit passen.

Achtung an alle Mutigen: Ein Sachverständiger kann immer nur dann eine Rechtdienstleistung erbringen, wenn er auch die entsprechenden Kenntnisse aus dem jeweiligen Rechtsgebiet besitzt. Denn falls durch Ihre fehlerhafte oder schuldhafte Rechtsberatung Schaden verursacht wird, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Und das sollte selbstverständlich nach Möglichkeit verhindert werden.

Tipp: Für diesen Fall bietet sich eine entsprechende Haftpflicht besonders gut an.

Also, bevor Sie als Gutachter in Sachen Rechtsberatung tätig werden, wägen Sie gut für sich ab, ob Sie genügend Kenntnisse besitzen und ob die Rechtsberatung auch wirklich als Nebenleistung gewertet werden kann.

Ihr DGuSV-Team