Als Kfz-Gutachter dürfte die fiktive Abrechnung für Sie höchstwahrscheinlich eine Routine sein. Denn immerhin sind es mehr als eine Million solcher Schäden, die auf diese Art und Weise bei der Versicherung eingereicht werden. Und das mit Konsequenzen. Denn viele Verbraucher nehmen die fiktive Abrechnung als Möglichkeit, sich ein bares Plus in die Kasse zu spielen. Kennen auch Sie diese Fälle?
Was steckt hinter dem Betrug mit der fiktiven Abrechnung?
Die fiktive Abrechnung von Kfz-Haftungsschäden ist für einige unehrenhafte Verbraucher eine sichere Möglichkeit, durch Versicherungsbetrug Geld dazu zu verdienen. Doch wie genau und was steckt hinter diesem Prinzip?
Mithilfe der fiktiven Schadensregulierung lässt sich Kasse machen. Die Masche: Man nehme ein Fahrzeug und führe einen fremdverschuldeten Unfall herbei – vorsätzlich oder unverschuldet. Nun muss ein Kfz-Gutachter sich die Schäden ansehen und ein Gutachten erstellen. Auf Basis dieses Gutachtens zahlt die Versicherung der versicherten Person den Betrag aus, den die Reparatur kosten dürfte. Nun lässt diese Person das Fahrzeug aber nur notdürftig reparieren. Die Differenz der ausgezahlten Versicherungssummer bleibt in der eigenen Tasche.
Im Jahr 2019 beispielsweise ermittelte die Polizei gegen eine Bande, die diese Form des Versicherungsbetruges im großen Stil abhielt. Mehr als 50 Verkehrsunfälle wurden vorsätzlich verursacht, um anschließend hohe Versicherungssummen einzufahren. Der Clou: Es werden ganz bewusst hochpreisige Fahrzeuge eingesetzt. Denn die werden wiederum mit einer höheren Summe bewertet.
Soll die fiktive Abrechnung verboten werden?
Aus Gründen wie diesen ist schon lange Zeit im Gespräch, ob die fiktive Schadensregulierung generell zu einer ungerechtfertigten Bereicherung führt. Denn von den vier Millionen Kfz-Haftpflichtschäden, die sich jährlich auf den deutschen Straßen ereignen, werden rund 40 Prozent fiktiv abgerechnet. Mit Sicherheit wird nicht aus jeder fiktiven Abrechnung auch ein vorsätzlicher Betrug. Aber unbekannt ist dieses Verhalten eben nicht.
Es gibt allerdings bis heute eine Vielzahl von Stimmen, die sich weiterhin für die fiktive Abrechnung einsetzen. Das Argument: Die Dispositionsfähigkeit der Geschädigten dürfe nicht eingeschränkt werden und es solle dem Geschädigten nach wie vor freistehen, ob und inwieweit dessen Fahrzeug nach einem Unfall wieder repariert werden soll.
Was sind Ihre Erfahrungen zu dem Thema?
Was sind Ihre Erfahrungen zu diesem Thema? Denken Sie, die fiktive Abrechnung ist überholt oder eine faire Möglichkeit, einen Haftpflichtschaden zu handhaben? Sagen Sie uns Ihre Meinung auf Facebook. Wir sind gespannt!