Sie erfreut sich großer Beliebtheit – kein Wunder, immerhin hilft sie, kostspielige Situationen zu vermeiden: eine Blitzer-App. Aber sind sie auch erlaubt?
Viele Autofahrer nutzen Blitzer-Apps, um vor den Verkehrsüberwachungsmaßnahmen der Polizei gewarnt zu sein. Die Apps melden dabei nicht nur stationäre Geschwindigkeitsmessungen, sondern auch mobile. Gleichzeitig kann über das Smartphone die Geschwindigkeit des Fahrzeugs überwacht werden, wenn man die Blitzer-App während der Fahrt öffnet.
Daher stellt sich die Frage, ob eine Blitzer-App ein technisches Gerät im Sinne von § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung ist und damit untersagt ist.
Was besagt §23 der Straßenverkehrsordnung in Sachen Smartphone am Steuer?
- Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.
- Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Blitzer-App – Ja oder nein?
Dass es verboten ist am Steuer Whats App Nachrichten zu schreiben oder ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren, wissen inzwischen die meisten. Doch wie das rein rechtlich mit den Blitzer-Apps aussieht, wissen viele nicht.
Der Blick auf den Präzedenzfall verrät es: Am 29.6.15 entschied das Oberlandesgericht in Celle, dass eine Blitzer-App auf einem betriebsbereiten Handy ein technisches Gerät im Sinne entsprechend §23 der Straßenverkehrsordnung darstellt, dessen Benutzung durch den Fahrer untersagt ist. Während der Fahrt darf eine solche Blitzer-App also nicht benutzt werden. Vorher hingegen schon.