Ärzte fungieren immer häufiger als Sachverständige und Gutachter. Das macht sich besonders in sozial- oder zivilrechtlichen Gerichtsverfahren bemerkbar. Doch kann man allein aufgrund seiner medizinischen Fachkenntnis auch gleichzeitig medizinischer Sachverständiger sein? Wir stellen fest: Der Arzt ist sogar dazu verpflichtet.
Der Arzt als Gutachter: In diesen Fällen hilft‘s
Wenn vor Gericht für die Beurteilung von sozialrechtlichen Leistungsansprüchen oder Versicherungsangelegenheit eine medizinische Expertise gefragt ist, greifen Gerichte häufig auf Ärzte zurück. Schließlich muss beurteilt werden, ob zum Beispiel ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht. Es muss geprüft werden, eine Unfallverletzung weitere Schäden zu Folge haben konnte. Oder es gilt zu klären, ob durch eine Erkrankung Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag entstehen. Und wer sonst sollte das besser beurteilen können?
Der Arzt ist sogar zu seinem Gutachten verpflichtet
Laut § 407 ZPO können Ärztinnen und Ärzte mit einer entsprechenden Sachkunde gerichtlich dazu verpflichtet werden, ein medizinisches Gutachten zu erstellen. Zwischen Gericht und Mediziner, der dann als Sachverständiger agiert, besteht eine öffentlich-rechtliche Beziehung. Von einem Weigerungsrecht kann nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen ihm und dem Verfahrensbeteiligten besteht.
Fristgerechte Lieferung nach allen Künsten des Fachgebiets
Wird ein Mediziner von einem Gericht mir einem gerichtlichen Gutachten beauftragt, muss natürlich noch geprüft werden, ob der Fall in dessen Fachgebiet liegt. Außerdem muss gewährleistet werden, dass das Gutachten innerhalb der genenannten Frist erstellt werden kann. Ein beauftragter Mediziner kann die Gutachtenerstellung nicht einfach zum Beispiel an einen anderen Arzt übergeben oder delegieren. Er ist dazu verpflichtet, die Beurteilung eigenständig zu erledigen.
Immer häufiger werden Mediziner als Gutachter eingesetzt
Der Mediziner als Gutachter hat die Aufgabe, medizinische Fragen im Sinne eines fundierten, juristischen Urteils zu beantworten, Sachverhalte zu klären und Annahmen zu bestätigen. So kam es, dass Mediziner vor allem bei der Frage nach möglichen Behandlungsfehlern hinzugezogen wurden. Im Laufe der letzten Jahre treten Mediziner allerdings immer häufiger als Gutachter auch in anderen Fällen auf. In sozialrechtlichen Verfahren werden die medizinischen Sachverständigen oftmals zur Feststellung sozialrechtlicher Leistungsansprüche benötigt. Von besonderer Bedeutung sind die Mediziner in diesem Fall für die Untersuchung einer Person, die sozialrechtliche Ansprüche geltend macht.