Ein kleines Dokument mit großer Wirkung ist der DGuSV Sachverständigenausweis für geprüfte Gutachter*innen des DGuSV. Mitglieder beschreiben den Ausweis als eines der wichtigsten Dokumente im praktischen Einsatz und als absolut sinnvolle Initiative des DGuSV. Warum? Das verraten wir Ihnen hier.
Berufsbezeichnungen nicht geschützt
Wenn Sie selbst Teil der Gutachter-Branche sind, wissen Sie bereits sehr gut: Die Begriffe „Gutachter*in“ und „Sachverständige*r“ sind nicht rechtlich geschützt. Das bedeutet, dass jede*r, wer sich als eine solche Person betrachtet, auch von heute auf morgen beruflich in diesem Bereich loslegen kann. Die Folgen sind dubiose Dienstleister*innen, die möglicherweise gar nicht so kompetent sind, wie Sie wirken möchten.
Dubiose Dienstleister*innen in unserer Branche
Wir haben leider etliche dieser Erfahrungen von etablierten Fachleuten berichtet bekommen. Eine häufige Ursache, die in misslungener Zusammenarbeit zu finden ist, ist beispielsweise Befangenheit. Gutachten werden zugunsten einer begünstigten Partei manipuliert. In anderen Fällen wiederum liegt nicht ausreichende Kompetenz vor, die der Grund für Fehlbewertungen sein kann. Es ist schlicht und ergreifend schwierig, ein gleichbleibend hohes Qualitätslevel beizubehalten, welches das Image unserer Branche auch wieder in Ehren halten würde.
Wir als einer der größten Fachverbände des deutschsprachigen Raumes plädieren schon lange für einen einheitlichen Nachweis, der es geprüften Gutachterinnen und Gutachtern ermöglicht, ihren Expertenstatus einfach und direkt auszuweisen. Bisher gibt keine Möglichkeit.
Der DGuSV Sachverständigenausweis als Nachweisdokument
Um wenigstens unseren Mitgliedern diese Art des Nachweises zu ermöglichen, gibt es den DGuSV Sachverständigenausweis. Das scheckkartengroße Dokument beinhaltet alle Informationen, die Dritte über den jeweiligen Gutachter wissen müssen – Name, Anschrift, Fachgebiet, Mitgliedsnummer und natürlich das unverkennbare und fälschungssichere DGuSV Siegel. Alle Informationen sind in Deutsch wie auch in Englisch zu finden.
Wir setzen uns auch weiterhin für ein bundeseinheitliches Prüfsystem ein, welches nicht berechtigte und nicht befähigte Gutachter*innen am Markt von vornherein ausschließt – und bleiben auch weiterhin dran an diesem Thema.
Mitglieder profitieren
Bis sich etwas ändert, möchten wir Ihnen die Nutzung des DGuSV Sachverständigenausweises sehr ans Herz legen. Sie sind noch kein Mitglied und möchten es gerne werden? Dann informieren Sie sich gerne hier über Ihre Optionen. Wir sind immer aufgeschlossen für neue Talente der Branche, die unser hochqualifiziertes Prüfverfahren bestehen.
Ihr DGuSV Team