Die energetische Sanierung ist besonders in Zeiten unberechenbarer Energiekosten eine Maßnahme, die viele Eigentümer von Immobilien in Betracht ziehen und umsetzen. Denn so soll die Energiebilanz eines Hauses verbessert und entsprechende Kosten reduziert werden. Was gibt es also zu beachten, damit die Rechnung aufgeht?
Viele Stellschrauben für die energetische Sanierung
Heizung, Belüftung, Licht, Wände, Dach und Warmwasseraufbereitung: Stellschrauben für ein energieeffizientes Haus gibt es viele. Die Wärmedämmung ist meistens die erste Maßnahme, die auf der Agenda steht. Dazu gehören die Dachdämmung, die Dämmung der Außenwände sowie die Kellerdeckendämmung. Hinzukommt der Austausch von Türen und Fenstern.
Auch die Heizung wird in Angriff genommen. Hier gibt es verschiedene Modelle. Immer seltener sind Ölheizungen in älteren Bestandsimmobilien zu finden. Häufiger wird auf Gas umgestiegen – wobei das aktuell, was die Kosteneinsparung angeht, natürlich hinfällig ist. Was bleibt hier? Wärmepumpen sind ein absoluter Renner. Auch Pelletheizungen sind im Gespräch. Clever ist auch die Anschaffung einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Baugutachter können individuell beraten
Bau- und Energiegutachter kommen hier meistens beratend zum Einsatz und können etwaige Maßnahmen auf die individuellen Begebenheiten münzen. Ist ein Konzept zur energetischen Sanierung entworfen, kann es losgehen.
Geht die Rechnung einer Sanierung auf?
Lohnt sich denn die Sanierung eigentlich? Kurzfristig kostet das Vorhaben natürlich erst einmal und bedeutet eine Investition. Doch mittel- und langfristig spielt die Energieeffizienz die Kosten wieder ein. Denn mit der Dämmung von Außenfassade und Dach können bereits 40 % der Energiekosten reduziert werden. Mit einer modernen Heizungsanlage sind noch einmal zusätzliche 25 % möglich. Nicht zuletzt profitiert natürlich auch unsere Umwelt von den Maßnahmen. Denn so wird ressourcenschonend in puncto Energie gehaushaltet.
Gesetzlich vorgeschrieben: Wenn saniert werden MUSS
Folgendes wissen übrigens Gutachter aus der Branche: Die energetische Sanierung ist außerdem gesetzlich verankert, wenn folgender Fall vorliegt: Zur energetischen Sanierung sind demnach beispielsweise Käufer einer Bestandsimmobilie verpflichtet, sofern diese vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurde. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Einzug muss demnach eine energetische Sanierung erfolgen, sofern die geltenden Standards nicht eingehalten werden.
Und noch ein Tipp zum Vorgehen: Grundsätzlich sollte man von außen nach innen sanieren, um hier die maximale Effizienz aus den Maßnahmen herauszuholen.
Wir wünschen gute Energiebilanzen!