Wenn das Wohl eines Kindes durch die eigenen Eltern gefährdet ist, kann das Gericht hier entsprechende Maßnahmen vornehmen. Ganz gleich ob es sich um seelische oder körperliche Gewalt handelt. Was grundlegend für solch ein Prozess ist? Das familienpsychologische Gutachten eines erfahrenen Sachverständigen. Wenn die Zukunft eines Kindes in unseren Händen liegt…
Das Gericht ist nur begrenzt befugt
Laut § 1666 steht es in der Macht eines Gerichts entsprechende Maßnahmen einzuleiten, wenn es das Kindeswohl gefährdet sieht. Was allerdings nicht vom Gericht veranlasst werden kann, ist die körperliche und psychologische Untersuchung der Eltern durch einen Sachverständigen, sofern diese Untersuchung nicht freiwillig geschieht. Sobald hier mit Mitwirkung der Eltern verweigert wird, findet auch keine Untersuchung statt. Was aber durchaus angeordnet werden kann, ist das persönliche Erscheinen der Elternteile vor Gericht, um eine Befragung in Anwesenheit des Gutachters durchzuführen.
Nur einschreiten, wenn die Gefährdung des Kindeswohls belegt werden kann
Die Erziehungsberechtigten dürfen ebenfalls einschreiten, falls das Kind für eine Befragung vorgesehen ist. Die Teilnahme des Kindes an der Befragung durch den Gutachter kann also verweigert werden. Dennoch: Das Gericht hat jedoch gemäß § 1666 BGB die Möglichkeit, dem Sorgeberechtigten das Sorgerecht zu entziehen, wenn belegt werden kann, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Es ist ein schmaler Grat zwischen Handlung und Abwägung. Ein familienpsychologisches Gutachten hilft und bildet die Grundlage, um Streitigkeiten bezüglich des Sorgerechts zu klären. Vor allem dann, wenn sich nicht nur die Eltern, sondern auch die Großeltern zu Wort melden.
In diesen Streitigkeiten geht es für das Gericht immer darum, was prognostisch für die Zukunft der Kinder unter Beachtung verschiedener Szenarien zu erwarten ist. Den Maßstab bildet die Rechtsfrage, was das Beste für das Kindeswohl ist – und vor allem, ob dieses gefährdet ist.
Auf die Gründlichkeit der Untersuchung des Sachverständigen kommt es an
Doch was, wenn das familienpsychologische Gutachten mangelhaft ist? Was, wenn der Gutachter nicht genügend Daten und Eindrücke sammeln konnte, um ein fundiertes Gutachten zu erstellen? Oder wenn ein Gutachter sich schlicht und ergreifend nicht um eine vielschichtige Untersuchung gekümmert hat? Denn auch eine Befragung aller Personen aus dem näheren Umfeld gibt Aufschluss: Lehrer, Mitarbeiter des Jugendamtes, Kindergärtner, Befreundete der Eltern, Nachbarn und viele weitere sollten zu Wort kommen.
Nicht ohne Grund wird für die Erstellung eines familienpsychologischen Gutachtens ein Zeitraum von mehreren Monaten eingeräumt. Fragt sich nur, wie es in diesen vielen Monaten dem Kind ergeht.
Es ist eine heikle Angelegenheit. Gutachter sind hier besonders gefragt, feinfühlig und lösungsorientiert heranzugehen. Einerseits soll vielseitig und gründlich untersucht werden, und andererseits schnell zu einem Ergebnis gefunden werden. Nur wer sich hier seiner Verantwortung im Klaren ist, wird eine Fall-unterstützendes Gutachten liefern können. Immer zum Wohl des Kindes.