Behandlungsfehler in der Medizin gilt es um jeden Preis zu vermeiden. Denn es geht um das Wohlergehen von Menschen. Und diese Menschen begeben sich vertrauensvoll in die Hände von medizinischen Experten. Und trotzdem: Gutachter stellen fest, dass Behandlungsfehler immer häufiger passieren. Wie ist damit umzugehen?
Zuständige Gutachter und Sachverständige bestätigen, dass im Jahr 2016 erneut eine steigende Anzahl an Behandlungsfehlern verzeichnet wurde. Vor allem in Hamburg und Schleswig-Holstein ist dieser Anstieg zu beobachten. Laut eines offiziellen Gutachtens wurden 187 Verdachtsfälle bestätigt. Damit sind es im Jahr 2016 rund 8% mehr Behandlungsfehler.
Diese Bereiche zeigen die meisten Behandlungsfehler
Am meisten kam es in der Unfallchirurgie und bei orthopädischen Operationen zur Behandlungsfehlern – rund 28% macht dieser Bereich aus. Es folgte der Pflegebereich mit 16% und kurz darauf die Zahnmedizin mit 13% Fehlerquote. Die anderen Behandlungsmissstände wurden in der Frauenkunde und Geburtshilfe gefunden. In 87% aller Fälle zusammengenommen waren anschließende Folgebehandlungen notwendig. Das sind 162 Fälle, die also eine weitere Operation brauchten.
Jeder dritte Fall verursacht durch ein Verstoß gegen die Grundsätze
Klar ist selbstverständlich, dass auch Ärzte, Krankenschwestern und Pflegekräfte immer noch Menschen sind. Fehler können vorkommen. Wie in allen anderen Berufsschichten auch. Allerdings muss man auch sehen, dass jeder dritte Fall besonders gravierend war und der Behandlungsfehler einen Verstoß gegen die elementaren Grundsätze des jeweiligen Fachgebietes aufwies. Das ist das erschreckende Ergebnis dieser Statistik. Denn hier geht es um Menschen, deren Gesundheit und möglicherweise sogar um Leben und Tot.
Wann handelt es sich um einen Behandlungsfehler?
Die Frage nach der Definition eines Behandlungsfehlers, bzw. ab wann ein solcher vorliegt, wurde vom Bundesministerium für Gesundheit beantwortet: „Allgemein lässt sich sagen, dass ein Behandlungsfehler dann vorliegt, wenn die medizinische Maßnahme nicht dem allgemein anerkannten Standard entspricht, der im Zeitpunkt ihrer Durchführung besteht. Auch wenn nicht ausreichend qualifiziertes Personal eine Behandlung durchführt oder Abläufe im Krankenhaus schlecht aufeinander abgestimmt sind, kann ein Fehler vorliegen, ein sogenannter Organisationsfehler.“
Betroffene ermutigen, Fehler zu melden
Auch Sie sind als Gutachter oder Sachverständige im Auftrag der medizinischen Ordnung und Gesundheit unterwegs? Dann empfehlen Sie Kunden und Dritten, Behandlungsfehler immer dem MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) zu melden. Auch, wenn die Folgen nicht zu einem gravierenden Leid führen. Und auch dann, wenn sich mit dem Behandler außergerichtlich geeinigt wird. Denn Prüfer gehen davon aus, dass die Dunkelziffer weit höher liegt. Und zu guter Letzt, macht es Betroffenen Mut, wenn man im Falle des Falles nicht alleine ist.
Wir wünschen weiterhin gute Gesundheit – hoffentlich ohne Behandlungsfehler,
Ihr DGuSV-Team