Immer mehr Gutachten werden zu dem jüngsten Fall der Landesverrats-Affäre im Internet veröffentlicht. Nach dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Generalbundesanwaltschaft meldet sich nun auch das Bundesjustizministerium. Das Gutachten des Ministeriums könnte dem Verfahren gegen die Blogger von Netzpolitik.org allerdings eine entscheidende Wendung geben.
Worum geht es in dem Verfahren?
Netzpolitik.org ist ein Blog im Internet, der unabhängig über Themen wie Datenschutz, Digitalkultur, Neutralität, Überwachung und Urheberrecht berichtet. Die verantwortlichen Blogger der Plattform veröffentlichten am 25. Februar einen Artikel mit dem Inhalt „Verfassungsschutz arbeitet an Massendatenspeicherung von Internetinhalten“. Am 15. April erschien außerdem ein Artikel zum Thema „Ausbau der Internetüberwachung“. In beiden Artikeln wurde aus Dokumenten zitiert, die als Staatsgeheimnisse eingestuft werden und somit eine Anklage zur Verurteilung wegen Landesverrates hervorriefen.
Zwei bisher veröffentlichte Gutachten
Seither laufen die Ermittlungen gegen die Blogger. Ein erstes Gutachten wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz angefertigt, welches die Inhalte der Artikel als verfassungsschutzwidrig einstuft. Ein weiteres Gutachten des Sachverständigen, der von dem Generalbundesanwalt beauftragt wurde, besagt das Gegenteil.
Das dritte Gutachten soll Aufschluss bringen
Nun wartet man auf die Veröffentlichung des dritten Gutachtens, das von dem Bundesjustizministerium stammt. Einzige Information, die man von Justizminister Heiko Maas bekommen hat, war die Aussage, dass das Gutachten „keine Überraschungen“ beinhalte. Aufgrund der vergangenen Stellungnamen zu dem Fall von Maas, kann man diese Aussage so interpretieren, dass das Gutachten die Netzpolitik-Blogger entlastet. Und so eine maßgebliche Wendung darstellt.
Gründliche Untersuchung ist das A und O
Dieser Fall und der aktuelle Stand der Dinge zeigen noch einmal die Relevanz und auch die Brisanz von Gutachten in Rechtsfällen. Ob die Blogger von Netzpolitik.org tatsächlich freigesprochen werden, ist noch nicht sicher. Was aber feststeht: Die Anklage auf Landesverrat ist kein Kinderspiel – und eine gründliche Untersuchung von Gutachtern daher umso wichtiger.
Wir halten Sie zu diesem Fall auf dem Laufenden!
Ihr DGuSV-Team