Hin und wieder werden Gutachter und Sachverständige vor Gericht geladen, um Gutachten zu erklären. Ein souveränes und professionelles Auftreten vor Richtern und Anwälten ist dann von elementarer Bedeutung.
Professionelles Verhalten vor Gericht sollte nicht unterschätzt werden
Wird ein Gutachter oder Sachverständiger vor Gericht geladen, dann meist, um das eigens für das Verfahren erstellte Gutachten zu erläutern. Die große Herausforderung: Die gegnerischen Anwälte werden meist versuchen mit Argumenten und Schriftsätzen die Glaubwürdigkeit des Gutachtens und die Kompetenz des Gutachters infrage zu stellen. Umso wichtiger ist es, Fehler bei der Erstellung des Gutachtens zu vermeiden.
Keine Angriffsfläche bieten: Fehler vermeiden
Mess- oder auch Rechenfehler passieren schnell. Doch jede Ungenauigkeit bietet Anwälten eine Angriffsfläche. Aber auch wenn das Gutachten fehlerfrei ist, fahren die Rechtsvertreter fiese Tricks auf, um den Gutachter herabzuwürdigen. Vor allem unerfahrene Sachverständige vor Gericht fühlen sich nicht selten dadurch eingeschüchtert. Die Folge: Sie werden emotional und verlieren an Glaubwürdigkeit. Dabei ist zu beachten, dass Gerichte in der Regel zwischen zwei Arten von Argumenten unterscheiden.
- Argumente, die als „Stimmungsmache“ verstanden werden und die dazu dienen die Glaubwürdigkeit herabzusetzen
- und Argumente, die sich auf Fakten stützen.
Während erstere in der Regel vom Gericht ignoriert werden, beschränken sich die Richter bei der Bewertung vor allem auf fachliche Fehler.
Professioneller Umgang mit unpassenden Argumenten
Gelangt man als Sachverständige und Gutachter in eine solch missliche Lage, ist es taktisch klug, auf solch einen Sachverhalt nicht näher einzugehen. Auch sollte man nicht in einer Stellungnahme auf die eigene Kompetenz eingehen, sondern vielmehr mit fachlich sauberen Argumenten überzeugen. So präsentiert man sich sowohl der gegnerischen Seite als auch dem Gericht professionell und souverän.
Sachverständige vor Gericht: Tipps und Tricks
- Gutachten und mögliche Berechnungen sollten durch Dritte nicht angreifbar sein.
- Fachliche Kritikpunkte sollte der Sachverständige sauber und professionell aufarbeiten.
- die Vorgehensweise und Bewertung im Gutachten sollte für jeden nachvollziehbar sein.
- Grundsätzlich muss der Sachverständige oder Gutachter das Gericht und nicht den oder die gegnerischen Anwalt/Anwälte überzeugen.