Ist das Auto dreckig, führt kaum ein Weg an ihr vorbei: der Waschstraße. Schließlich geht es schnell und das Auto ist hinterher blitzblank und strahlend rein. Manchmal aber leider auch leicht lädiert. Spiegel abgebrochen, Kratzer und Dellen im Lack, Nummernschild abgerissen: Schäden, die gar nicht so selten sind. Umso wichtiger ist es deshalb, das Auto direkt im Anschluss auf einen Schaden in der Waschstraße zu prüfen.
Wichtig: Beweise sichern
Sind Schäden am Wagen vorhanden, müssen die Beweise gesichert werden – bestenfalls mit einem Zeugen. Anschließend sollte der Betreiber der Waschstraße von den Schäden unterrichtet werden. Außerdem ist es durchaus sinnvoll, möglichst zeitig einen Sachverständigen einzuschalten, der die Schäden dokumentiert und genau unter die Lupe nimmt.
Wer haftet bei einem Schaden in der Waschstraße?
Rechtlich gesehen, handelt es sich bei der Autoreinigung um einen Werkvertrag. Heißt: der Anlagenbetreiber muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug durch die Autowäsche nicht beschädigt wird – Egal, ob der Schaden von Hand durch einen Mitarbeiter, oder in der Waschstraße selbst entstanden ist.
Warum einen Sachverständigen einschalten?
Ein Sachverständiger sichert schnell und zeitnah die Schäden. Daher ist es durchaus sinnvoll, einen Gutachter einzuschalten. Übrigens: Die Kosten hierfür werden von der Rechtschutzversicherung übernommen. Im Falle einer Schadensanerkennung muss der Betreiber die Kosten für den Sachverständigen übernehmen.
Unsere Empfehlung: Klären Sie Ihre Kunden am besten frühzeitig über den sinnvollen Einsatz eines Sachverständigen bei Schäden in der Waschstraße auf.