Haben Sie schon einmal Stellenausschreibungen für neue Mitarbeiter verfasst? Wenn Sie auf der Suche nach Personal sind, sollten Sie einen wichtigen Punkt bei der Stellenausschreibungen beachten. Schließlich suchen Sie Unterstützung. Und nicht etwa Abmahnungen. Erfahren Sie hier, worauf es ankommt!
Genderneutralität in Gutachter Stellenausschreibungen
Eine wichtige Norm, die es einzuhalten gilt, ist die Genderneutralität. Verfassen Sie Ihr Gesuch so, dass sich männliche wie auch weibliche Bewerber bzw. Bewerberinne gleichermaßen und gleichberechtigt angesprochen fühlen können. Für Personen, die genetisch keinem der beiden Geschlechter zuzuordnen sind, gilt: Sie werden als „inter“ oder „divers“ geführt. Dieses dritte Geschlecht soll und muss ebenfalls in Ihrer Stellenausschreibungen berücksichtigt werden.
Rechtliche Norm, die es einzuhalten gilt.
Übrigens handelt es sich hier tatsächlich um eine rechtliche Norm. Auch, wenn Sie persönlich da gar keine Unterschiede machen und deshalb am liebsten auch in Ihrer Stellenausschreibung die „lockere“ Formulierung vorziehen, müssen Sie sich an die Vorgaben halten. Ansonsten können Sie abgemahnt werden.
Praktische Kürzel für Männlein, Weiblein und Diverse
Damit keine Zweifel aufkommen und sich gleichzeitig die Lesbarkeit verbessert, verwenden Sie hierfür folgende Kürzel:
- (m/w/d) männlich/weiblich/divers
- (m/w/i) männlich/weiblich/intersexuell
- (m/w/gn) männlich/weiblich/ geschlechtsneutral
Berufsbezeichnungen, die bereits eine Geschlechtsbezeichnung innehaben, sollten nach Möglichkeit neutralisiert werden. Als Beispiel nehmen wir den Beruf „Kaufmann“. Machen Sie hieraus ganz einfach „Kaufleute“ – und schon muss sich niemand mehr ausgeschlossen fühlen.
Wir wünschen viel Erfolg bei der Suche neuer Mitarbeiter/innen
Wenn Sie dies bei Ihrer Stellenausschreibung beachten, sind Sie auf der sicheren Seite – und freuen sich über ein großes Spektrum an Bewerber, Bewerberinnen und Bewerbungen. Auf geht’s. Wir wünschen viel Erfolg!