In der heutigen Zeit werden die meisten Rechnungen online versendet. Doch möchte ein Kunde seine Rechnung lieber in Papierform haben, werden nicht selten Zusatzkosten verlangt. Im Oktober 2015 waren eben diese Zusatzkosten für Papierrechnungen Thema im Amtsgericht in Kassel.
Entgelt auf Rechnungen bei Online-Vertrieben zulässig?
Ein Telekommunikationsunternehmen führte in seiner Preisliste eine Gebühr für die Übersendung von Rechnungen in Papierform auf. Dabei war das Unternehmen sowohl im Internet wie auch in stationären Geschäften tätig und kann somit nicht als reines Online-Unternehmen betrachtet werden. Dennoch erhob das Unternehmen für den Versand von Papierrechnungen eine Gebühr. Doch ein Kunde weigerte sich, den Zuschlag zu bezahlen und der Fall landete vor dem Richter.
Zusatzkosten für Papierrechnungen: So urteilt das Amtsgericht
Sein Urteil: Der Telekommunikationsanbieter war nicht berechtigt, für die Zusendung der Papierrechnung einen Zuschlag zu erheben. Derlei Gebühren sind nur zulässig, wenn die eigenen Leistungen einzig und allein über das Internet bzw. elektronische Medien vertrieben werden. Entsprechend muss das Telekommunikationsunternehmen die Papierrechnung kostenlos übersenden.