Sturmschäden: Stürmische Zeiten, wenn Versicherungen den Schaden nicht übernehmen.

Sturmschäden
Sturmschäden

Seit der Corona-Krise ist kaum etwas, wie es mal war. Die meisten, die nicht in System-relevanten Berufen tätig sind, arbeiten gar nicht mehr oder im Homeoffice. Unsere Kinder sind zuhause. Physischer Kontakt und gesellschaftliches Zusammenkommen sind alles andere als angesagt. Und so manches Anliegen erscheint in Zeiten wie diesen einigermaßen banal. Ein Sturmschaden wird auch weiterhin Thema sein, wenn dieser Fall eintritt.

Was sind Ihre Erfahrungen als Gutachter und Sachverständiger? Wie wirkt sich die Krise auf Ihre Arbeit und Auftragslage aus? Und was tun Sie, um weiterhin im Business sein zu können?

Das Wetter kennt kein Corona

Eines ist klar: Gutachter sind nach wie vor gefragt und gebraucht. Wem Corona beispielsweise völlig egal ist, ist das Wetter. Das wechselt sich auch weiterhin. Und manches Mal tobt es sogar. Wenn ein Sturm übers Land zieht, kann das üble Folgen haben. Vor allem dann, wenn starker Regenfall sein Übriges tut. Meistens kommen diese beiden Wetterlagen zusammen.

Sturmschaden? Versicherungen werden nicht zahlen.

Immobilieneigentümer haben für Ihre Häuser eine Versicherung abgeschlossen, damit im Falle des Falles ein Schaden abgedeckt ist. Doch nicht selten haben Verbraucher es schon erlebt, dass während eines Sturms Regenwasser ins Dach des Gebäudes eingedrungen ist, und die Versicherung diesen Schaden eben nicht übernommen hat. Für betroffene Eigentümer ist das eine Hiobsbotschaft.

So kam es, dass die Diskussion in solchen Fällen zunahm und Versicherungskunden anfingen, Sachverständige hinzuzuziehen. Die für den Kunden frustrierende Nachricht lautet dann leider häufig, dass der Schaden kein Sturmschaden ist. Der Sturmschaden setzt einen Schaden an der Gebäude-Außenhülle, beispielsweise dem Dach, voraus. Sofern das Wasser aber aufgrund der Intensität und durch das Zusammenspiel des Sturms in das Gebäude eindringt, wird von „Einregnungsschäden“ gesprochen. Gegen diese Schäden gibt es de facto keine Versicherung.

Vor allem bei alten Häusern können Schäden dieser Art sogar mehrmals im Jahr vorkommen, da hier oftmals noch nicht mit Abdichtungsfolien unter den Dachziegeln gearbeitet wurde.

Schwierige Beweislage

Was den Fall außerdem erschwert, ist die Tatsache, dass der Versicherungskunde nach einem Sturmschaden in der Nachweispflicht ist. Es muss also bewiesen werden, dass der Sturm den angegebenen Schaden am Gebäude verursacht hat. Dabei ist zu beachten, dass der Schaden entsprechend dokumentiert wird – ohne dass etwas verändert oder behoben wurde. Wird ein Schaden durch den Versicherungskunden notdürftig behoben und erst dann dokumentiert, wird die Versicherung die Begleichung des Schadens ablehnen, da dieser nicht mehr erkennen und sichtbar ist.

In Krisenfällen tapfer sein

Tritt ein Sturm auf, durch den es (indirekt) zum Schaden kommt, kann das also zu stürmischen Zeiten für den Eigentümer kommen. Selbst in der Corona-Krise ist es unwahrscheinlich, dass sich Versicherungen barmherzig zeigen. Auch, wenn wir Gutachter und Sachverständige unseren Klienten gerne etwas anderes sagen wollen würden.  Da hilft nur noch: tapfer bleiben. So, wie es heutzutage viele Menschen sein müssen.

Bleiben Sie gesund!

Ihr DGuSV-Team