Gerade in Zeiten von einem steigenden Angebot an Produkten und Dienstleistungen, bei denen immer mehr Anbieter am Werk sind, ist eine garantierte Qualität für Verbraucher das A und O. Denn die Berufsbezeichnungen Gutachter und Sachverständiger sind nicht geschützt, sodass sich jeder, der sich dazu berufen fühlt, als einen solchen bezeichnen kann.
Deshalb hat der DGuSV für die Einhaltung von bestimmten Vorschriften, Gesetzen, Normen oder Branchenstandards festgelegten Püfkriterien das DGuSV Prüfsiegel DE-8481/16-9/Cert. festgelegt, das nur von zertifizierten Sachverständigen des DGuSV verwendet werden darf.
Das DGuSV Prüfsiegel darf ausschließlich in der Form verwendet werden, wie es hier dargestellt ist und übergeben wurde. Es darf weder im Design noch im Text verändert werden und nur in vollständiger Größe abgebildet werden.
Darüber hinaus darf das Prüfsiegel nur im Zuge von Tätigkeiten, Prozessen und Qualifikationen aufgeführt werden, für die es erteilt wurde.
Die Nutzung bleibt dem DGuSV Sachverständigen vorbehalten, während dieser eingeräumte Nutzungsrechte nicht an Dritte oder Tochterunternehmen weitergegeben darf.
Der Deutsche Gutachter und Sachverständigen Verband e.V. übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Verwendung des Prüfsiegels. Der zertifizierte Sachverständige des DGuSV ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Es wird keine Haftung für mögliche Schäden übernommen, die direkt oder indirekt mit der Verwendung des Prüfsiegels im Zusammenhang stehen. Für etwaige Ansprüche, die im Verwendungszusammenhang des Prüfsiegels entstehen, ist einzig und allein der DGuSV Sachverständige haftbar, der Prüfsiegel verwendet oder überreicht hat.
Folgendes Siegel steht für die Einhaltung bestimmter Normen und Branchenstandards nach festgelegten Prüfkriterien.
Das DGuSV-Prüfsiegel besteht aus mehreren Elementen, die seinen Autorisierungscharakter und dessen Vollständigkeit ausmachen: Zum Einen ist das die Siegelüberschrift, die bestätigt, dass die Verwendung von einem zertifizierten Sachverständigen des DGuSV vorgenommen wurde. Zum Anderen finden Verbraucher hier die Internet-Adresse www.dgusv.de/pruefsiegel, unter der weiterführende Informationen abgerufen werden können. Der Monats- und Jahresring zeigen an, zu welchem Zeitraum das Siegel verwendet wurde und wird vom jeweiligen Sachverständigen vermerkt. An zentrierter Stelle ist die Aufschrift "geprüft" abgebildet. Das Siegel trägt außerdem eine bestimmte Ziffernfolge als verschlüsselte Information für die interne Zuordnung des Siegels.
Die Verwendung des Siegels und die damit implizierte Qualitätsgarantie darf ausschließlich von zertifizierten Gutachtern des DGuSV erfolgen. Als zusätzliche Absicherung können sich Verbraucher den personalisierten DGuSV Sachverständigenausweis mit der jeweils gültigen Jahreszahl zeigen lassen.
So sind Verbraucher bei der Akquirierung wie auch bei der Abnahme einer Gutachterleistung auf der sicheren Seite!
Das DGuSV Prüfsiegel erhalten Mitglieder kostenpflichtig über www.gutachtershop24.com.
Sichern auch Sie sich die Vorteile mit Ihrem individuellen DGuSV-geprüfter-Sachverständiger-Stempel!