Der Sachverständigenausweis ist ein wichtiges Hilfsmittel für Gutachter und Sachverständige. Er erleichtert die Legitimation gegenüber Kunden, Verbrauchern, Veranstaltern, Behörden - und kann so Hürden verringern. Jederzeit kann einfach und schnell der Nachweis erbracht werden, dass es sich um einen verbandsgeprüften Gutachter handelt. Der Sachverständigenausweis dokumentiert, dass sein Inhaber de facto geprüfter Gutachter des DGuSV ist.
Sachverständige und Gutachter haben eine wichtige Stellung in unserer Gesellschaft. Sie übernehmen durch ihre Tätigkeit wichtige gesellschaftliche Funktionen. Sie sind zudem neutral, unabhängig und Experte in ihrem jeweiligen Fachgebiet. Damit man ungehindert dieser Aufgabe nachgehen kann, ist es oftmals notwendig, sich als Sachverständiger, Gutachter und Experte auszuweisen.
Mit einer Mitgliedschaft im Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband e. V. erhält man einen Ausweis, der die jeweilige Expertise kompetent nachweist. Der Ausweis ist im Scheckkartenformat erhältlich, ist fälschungssicher, zweisprachig (Deutsch und Englisch) und beinhaltet die persönlichen Daten wie Namen, Adresse, Beruf mit Passbild. Damit der Ausweis exklusiv Mitgliedern vorbehalten bleibt und somit seine Aussagekraft behält, wurde er in das Gebrauchsmusterregister der Bundesrepublik Deutschland eingetragen.
Jedem Inhaber eines Sachverständigen- und Gutachterausweises soll die Arbeit erleichtert werden. Er kann sich gegenüber Behörden, Einsatzdiensten, Organisationen oder Veranstaltern ausweisen und erhält somit meistens schnell und unkompliziert Durchlass. Diesen Ausweis erhalten nicht nur hauptberuflich Tätige, sondern auch diejenigen, die nebenberuflich als Sachverständiger arbeiten und sogar Quereinsteiger.
Jeder, der einen Nachweis über die besondere Sachkunde in seinem Fachgebiet erbringt und mehrere Jahre als Experte arbeitet, ist berechtigt, einen Ausweis zu erhalten.
Der bundeseinheitliche Sachverständigenausweis des DGuSV wird vom Deutschen Gutachter und Sachverständigenverband e.V. ausgegeben.
Der Ausweis ist jeweils ein Kalenderjahr gültig. Das aktuelle Jahr ist dabei auf dem Ausweis aufgedruckt. Vor Ablauf des Jahres wird der Ausweis für das Folgejahr erneut ausgestellt. Somit ist seine Aktualität immer gegeben.
Der Sachverständigenausweis ist in der jährlichen Mitgliedschaftsgebühr enthalten. Der Preis richtet sich also je nach DGuSV-Mitgliedschaft, die Sie anstreben oder bereits haben.
Der Sachverständigenausweis kann nur an natürliche Personen ausgestellt werden also nicht an Firmen und nur an Gutachter und Sachverständige in Deutschland, Österreich, Schweiz. Nachweise können nur in deutscher Sprache eingereicht werden.
Vergleichen Sie den Sachverständigenausweis mit den unten aufgeführten Abbildungen und Merkmalen. Im Zweifelsfall können Sie sich gerne direkt an die Bundesgeschäftsstelle wenden.
Um einen Missbrauch zu vermeiden, zeichnet sich der Sachverständigenausweis durch zahlreiche individuelle Sicherheitsmerkmale aus, welche seine Echtheit garantieren. Die wichtigsten Sicherheitsmerkmale werden in der unten abgebildeten Grafik aufgezeigt. Diese erleichtern eine Kontrolle durch einfache Sichtprüfung. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit einer validen Verifizierung (Statusabfrage auf der DGuSV Webseite). Zusätzlich können Behörden und befugte Stellen das Informationsblatt "Der bundeseinheitliche Sachverständigenausweis des DGuSV - So sieht er aus" in der Bundesgeschäftsstelle anfordern.
In den vergangenen Jahrzehnten sind gelegentlich ge- und verfälschte Sachverständigenausweise aufgetaucht. Zusätzlich versuchen unseriöse Geschäftsmacher immer wieder vorgebliche Ausweise in ähnlichen Versionen und Bezeichnungen in den Umlauf zu bringen. Wir möchten, dass Gutachter und Sachverständige endlich wieder die Anerkennung erhalten, die Sie verdienen. Der Sachverständigenausweis ist ein Teil davon.
Nutzen auch Sie den International gültigen bundeseinheitlicher DGuSV-Sachverständigenausweis als Nachweis für Ihre Expertise und vereinfachen Sie sich somit Ihren Arbeitsalltag!