Da sich jeder als Sachverständiger oder Gutachter ausgeben kann (die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt), ist es für potenzielle Kunden, für interessierte Verbraucher und für Behörden nicht immer einfach zu erkennen, wer nun die fachlichen Kenntnisse besitzt und wer nicht. Aus diesem Grund kann der Nachweis über die Sachkenntnis in der Statusabfrage durchgeführt werden.
Die Live-Abfrage registrierter Gutachter und Sachverständiger ist für folgende Organisationen möglich: Polizei, Feuerwehr, THW, Gerichte, Ämter, Behörden, Pressebüros, Veranstalter, Messeveranstalter aber auch für Verbraucher. Durch die Statusabfrage kann in Verbindung mit Akkreditierungsanfragen geprüft werden, ob der Sachverständige oder Gutachter beim DGuSV registriert ist oder ob ein Sperrvermerk vorliegt. Eintragen kann sich jedes Mitglied selbst, muss aber auf die korrekte Dateneingabe achten, die so, wie sie auf dem Sachverständigenausweis angegeben ist, auch online erscheinen muss. Dabei sind die Angaben Vorname, Nachname und Postleitzahl erforderlich.
Die Verifizierung von Sachverständigenausweisen, die man vor Ort vorlegt und so seine Fachkenntnis und seine Mitgliedschaft im DGuSV vorweist, ist anhand von zahlreichen Sicherheitsmerkmalen möglich. So sind die Ausweise seit vielen Jahren fälschungssicher, die Sicherheitsstandards werden laufend verbessert. Eine Codierung sorgt dafür, dass die Ausweise in einem Zentralregister erfasst werden.
Der Deutsche Gutachter und Sachverständigen Verband e.V. wurde vom Bundestagspräsidenten in die Öffentliche Liste der im Bundestag registrierten Verbände aufgenommen und kann dort Über die Reg. ID 1028 jederzeit eingesehen werden.