Kapitel 2

Sachkunde und Eignung

Der Beruf des Sachverständigen ist mehr als eine Berufung anzusehen. Ob dies aber auch der richtige Weg ist, entscheidet sich meist aufgrund der Sachkunde und Eignung. Dabei besteht die Eignung aus der Berufs- und Lebenserfahrung. Sachkunde und Eignung gehören aber zusammen. Denn das eine kann ohne das andere nicht. Fast so, wie bei Ying und Yang. Ohne Sachkunde wäre ein Sachverständiger ebenso verloren, wie ohne die entsprechende Eignung. Um es noch genauer zu sagen, kann eine Sachkunde nicht allein zum Erfolg eines Sachverständigen führen. Es muss auch eine entsprechende Eignung vorhanden sein. Wiederum kann eine gute Eignung in Umgang und Verhaltensweisen vorhanden sein, werden aber auch nicht zum Erfolg eines Sachverständigen beitragen, wenn dieser nicht über die passende Sachkunde verfügt. Es ist also ausgeschlossen, dass einer der Begriffe bei einem erfolgreichen Sachverständigen fehlen kann.

Der Abschluss eines erfolgreichen Studiums setzt das entsprechende Fachwissen voraus. Zusammen mit den sachverständlichen Aufgaben in der Praxis kann sich das Verständnis eines erfolgreichen Sachverständigen entwickeln. Aber was genau bedeutet die Sachkunde in diesem Zusammenhang nun eigentlich? Diese tritt immer dann ein, wenn Wissen aus Praxis und Theorie aufeinandertreffen. Dieses Wissen kann dann in der Tätigkeit des Sachverständigen weitergegeben werden. An dieser Stelle sei erwähnt, dass das Gutachten immer das Produkt der Sachkunde ist.

 

Die Unabhängigkeit eines Sachverständigen

Die Aufgaben, die der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heute zu erfüllen hat, sind in der Gewerbeordnung geregelt. Die Unabhängigkeit sollte für jeden Sachverständigen die oberste Priorität haben. Das wiederum bedeutet nur dem Auftrag, den der Sachverständige angenommen hat, verpflichtet zu sein. Da auch die Unparteilichkeit bei einem Sachverständigen eine große Rolle spielt, muss hier erwähnt werden, dass nur ein unabhängiger Sachverständiger auch unparteiisch sein kann. Das Gutachten sollte die Lösung für das Problem beinhalten und weiterhin auch der Rechtspflege dienen. Darüber hinaus sollte ein Gutachten den Erhalt oder die Wiederherstellung des Rechtsfriedens fördern. Dies geschieht durch die Sachlichkeit des Gutachtes.

Die eigenen Erkenntnisse und Leistungen sollten von jedem Sachverständigen immer wieder kritisch unter die Lupe genommen und beobachtet werden. Das Infragestellen dieser beugt einem falschver- standenen Selbstbewusstsein und einer Selbstüberschreitung vor.

Die Unabhängigkeit ist elementar wichtig. Wenn diese einen Schaden nimmt, nimmt auch das Gutachten einen Schaden und schlussendlich auch die Tätigkeit und der gute Ruf des Sachverständigen. Der Schaden weitet sich auf den Auftraggeber aus, da dieser beispielsweise das Gutachten nicht verwenden kann und unter Umständen einen neuen Sachverständigen beauftragen muss. Haftungsfragen und Schadensersatzansprüche sollten ebenfalls bedacht werden. All diese Folgen sollten verhindert werden. Entsprechend muss der Sachverständige immer zu jeder Gelegenheit auf seine Unabhängigkeit Wert legen.

 

Der Generalist und Speziallist

Auch wenn dies vielleicht der erste Eindruck sein mag, ist der Generalist kein Sachverständiger, der von allem Ahnung zu haben scheint, schlussendlich aber nichts weiß. Der Generalist ist viel eher ein Sachver- ständiger, der nicht nur ein umfangreiches Fachwissen hat, sondern auch in technischen und wirtschaftlichen Zusammenhängen denken kann. Die Generalisten mit ihren speziellen Fähigkeiten kommen vor allem in fach- oder grenzüberschreitenden Wissensbereichen zum Einsatz. Hier werden Schlüsselfragen beantwortet, die sonst ohne einen Generalisten antwortlos bleiben würden. Die speziellen Fähigkeiten des Generalisten machen die Leistungen des Spezialisten aber nicht weniger brauchbar. Beide haben entsprechende Fähigkeiten und auch Aufgaben. Spezialisten sind vor allem bei den Gerichten und in der Rechtspflege sehr wichtig und leisten hier eine unverzichtbare Arbeit. Aufgabe der Spezialisten sind beispielsweise fachliche Einzelfragen. Müssen mehrere fachliche Fragen beantwortet werden, können auch unterschiedliche Spezialisten mit deren Beantwortung beauftragt werden. Es kann hier zwischen einem Gemeinschaftsgutachten der Spezialisten und einer Einzelabwicklung entschieden werden.

 

Einzelgutachten oder doch lieber ein Gemeinschaftsgutachten?

Der Sachverständige wird sich in Zukunft nicht davon freisprechen können Einzelgutachten zu erstellen. Denn dies wird auch in Zukunft die Hauptaufgabe dieser Berufsgruppe sein. An einen Experten wird also eine Frage gestellt, die dann in einem Gutachten ausführlich beantwortet wird. Vor allem Gerichte arbeiten auf diese Weise sehr häufig mit den Sachverständigen  zusammen.

Es gibt manchmal aber auch Wirtschaftsfragen oder einzelne Fälle, in denen die Kompetenzen und die Sachkunde eines Einzelgutachters nicht ausreichen. Es kann in diesem Fall auf ein Gemeinschaftsgutachten gebaut werden. Alternativ gibt es auch noch die Zuziehung von anderen Experten im Beiratsverfahren, um eine entsprechende Lösung zu finden.

So kann beispielsweise in einem Sachverständigenbüro oder auch in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Möglichkeit der Abwicklung der Gemeinschaftaufgaben gefunden werden. Administrative Aufgaben fallen hier weg und so kann man sich ganz auf das zu erstellende Gutachten konzentrieren. Es gibt keine Regeln für das Abfassen von Einzel- oder Gemeinschaftsgutachtachten. Generell muss man sich aber immer an die Sachverständigenordnung halten. Generell sollten Gemeinschaftsgutachten aber immer mit dem Gericht oder der Auftraggeberseite abgestimmt werden. Dies sollte vor allem im Hinblick auf die Haftung beachtet werden.

Die Gemeinschaftsgutachten haben vor allem auch durch den EU-Binnenmarkt sehr stark zugenommen. Entsprechend sollte sich jeder Sachverständige mit dieser Art der Gutachten auseinandersetzen.

 

Der Sachverständige und die neuen Bundesländer

Das Erstellen von Gutachten durch einen Sachverständigen in der ehemaligen DDR stellte die Frage nach den Bedingungen für:

Die Art der Aufgabe definiert sich durch die Frage nach der abnehmenden Andersartigkeit zwischen den neuen und den alten Bundesländern.

Gemeinsamkeiten finden sich:

Unterschiede sind vorhanden:

Damit Sachverständige aus den neuen und alten Bundesländern zusammenarbeiten können, sollten Sachverstand, Geduld und Fingerspitzengefühl vorhanden sein. Und diese drei Eigenschaften sind von beiden Seiten zu erbringen. Generell sollten die Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern aber auch im Bereich der Sachverständige heute keine Rolle mehr spielen.

 

Der Sachverständige in der EU (Europäischen Union)

Die europäische Personalzertifizierung weist erhebliche Parallelen zu der öffentlichen Bestellung eines Sachverständigen auf. Der Sachverständige in der EU kann einzeln oder auch in einer Partnerschaft tätig werden. Dabei bestimmt vor allem die Nachfragesituation den Markt. Die persönliche Gutachtenerstattung eines Sachverständigen ist die beste Voraussetzung für eine solche Tätigkeit innerhalb der EU. In der EU-Norm DIN EN ISO 9001 finden sich die Normen zum Qualitätsmanagement. Darüber hinaus soll hier die Qualitätssicherung durch Organisationsreglung erfolgen. Die Definition der Qualitätssicherung deckt die Norm in Zusammenhang mit der Sachverständigentätigkeit ab und wird als ISO 9001 bezeichnet und eingeordnet.

Die Entwicklung

Durch die Entwicklung der Europäischen Union (EU) steht der zertifizierte Sachverständige nun auch neben dem öffentlich bestellten Sachverständigen. Beide Sachverständigengruppen durchlaufen ein Prüfungsverfahren und unterscheiden sich entsprechend von den freien Sachverständigen. In Deutschland reicht die öffentliche Bestellung als Qualifikation aus. Wer über die Grenzen von Deutschland hinweg als Sachverständiger arbeiten möchte, benötigt eine Zertifizierung. Die freien Sachverständigen werden ohne die entsprechenden Zertifizierungen allerdings Nachteile im Wettbewerb haben, auch wenn heute noch nicht ganz ersichtlich ist, inwieweit der Sachverständige innerhalb Europa den Markt entdecken kann. Aus diesem Grund sollten die freien und auch die öffentlich bestellten Sachverständigen nicht auf diese Art der Zertifizierung verzichten. Es kann durchaus in ferner Zukunft passieren, dass der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige durch den freien Sachverständigen abgelöst wird.

 

Die Grenzen der Sachverständigentätigkeit

Wie auch in jedem anderen Beruf gibt es auch in der Sachverständigentätigkeit Grenzen, die eingehalten werden müssen und auch sollten. Diese werden im fachlichen Bereich durch den eigenen Rahmen des Fachwissens und das Tabu bei der Beurteilung von Rechtsfragen aufgestellt.

Komplexe Aufgaben kann ein Sachverständiger beispielsweise in die Hände eines Spezialisten geben. Diese wirken als Beiräte und stützen die übergreifenden Sachfragen. Liegt eine entsprechende Eignung vor, kann der bestellte Sachverständige die Rolle des Generalisten einnehmen. Die gilt sowohl für Beiräte wie auch für Gemeinschaftsgutachten.

Bei einem Gemeinschaftsgutachten, an dem mehrere Sachverständige mitwirken, sollte eine vertragliche Reglung erfolgen. Dies muss mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es private Auftraggeber oder Gerichte sind.

Die Grenzen der Rechtsfragen werden dadurch bestimmt, dass ein gewisses Maß an Rechtskunde bei dem Sachverständigen vorhanden sein muss. Nur auf diese Weise lassen sich dann auch einige Fragen beantworten. Die Grenzen zum Beurteilungsverbot von Rechtsfragen muss sich jeder Sachverständige selbst setzen und diese auch einhalten.

Generell muss beachtet werden, dass Gutachten in ökonomischer Wirkung immer Bewertungen sind. Dies kann für alle Sachgebiete pauschal gesagt werden. Ein Gutachter sollte niemals experimentieren. Denn dies ist meist immer mit einem Misserfolg verbunden. Das Einbeziehen von experimentellen Bereichen sollte in einem Gutachten immer deutlich gemacht werden.

Die absolute Wahrheit gibt es nicht. Auch nicht in der Wissenschaft. Bei einem qualifizierten Gutachten finden sich Ergebnisse, die so gut sind wie die zutreffenden Grundlagen. Komplizierte Zusammenhänge müssen entwirrt werden und schwierige Fragen sind allgemeinverständlich zu beantworten.

Für einen erfolgreichen Sachverständigen sollte die Selbstkritik ebenso zum Alltag dazu gehören, wie die Bereitschaft zur Fortbildung.

Gesicherte Erkenntnisse sollten immer wieder überdacht und neu definiert werden. Dies zeichnet einen guten Sachverständigen aus. Die eigene Sachkunde wird durch das fachliche Aufgabegebiet bestimmt und begrenzt. Dennoch spielt auch hier die persönliche Qualifikation eine entscheidende Rolle, die niemals vergessen werden sollte.

Anforderungen an Wissensgebiete lassen sich nicht vermeiden und nehmen eher zu. Allein sind Probleme, die hier entstehen, durch Fachwissen nicht zu lösen. Der Sachverständige muss unabhängig und fachlich qualifiziert sein, um seinen Job erledigen zu können.

Als Sachverständiger muss man die eigenen Leistungsgrenzen erkennen. Dies setzt allerdings Selbstkritik und Verantwortung voraus.

 

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