Kapitel 5
Auf die Arbeitsweise kommt es an
Inhaltsverzeichnis
Der Sachverständige an sich muss natürlich eine Arbeitsweise an den Tag legen, die für ihn selbst akzeptabel ist. Aber natürlich muss diese Arbeitsweise auch für die Kunden vertretbar sein. Wichtig ist vor allem, dass die Kunden oder Klienten einen guten Eindruck vom Sachverständigen bekommen. Das Vertrauen muss vorhanden sein. Denn manchmal können die Anliegen, weshalb ein Sachverständiger eingeschaltet wird, auch ein wenig heikel sein. Doch wie bekommt man nun die Arbeitsweise, die einen Sachverständigen zu einem guten seines Faches macht?
Generell kann niemand hier ein Dogma aufstellen. Denn jeder hat seine eigene Arbeitsweise. Und genau dies ist auch richtig. Generell sollten Sachverständige aber immer darauf achten, dass die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit gewahrt werden. Wenn dies gegeben ist, kann der Rest folgen. Sachverständiger wird man nicht einfach so. Es kann hier nicht ein Studiengang belegt werden und mit dem Abschluss ist man dann auch Sachverständiger. Nein, es ist alles ein wenig schwieriger. Sachverständiger kann man nur werden, indem man sich immer weiterbildet und auch entsprechende Erfahrungen sammelt. Und dies setzt eben auch voraus, dass der Wille zum Lernen da ist. Und das zu jedem Zeitpunkt und in jeder Lebenslage. Ein Sachverständiger darf niemals aufhören etwas zu lernen. Im Gegenteil, er darf gar nicht genug davon bekommen. Sehen Sie den Sachverständigenberuf niemals als einen eigenständigen Beruf an. Vielmehr sollte es sich hierbei um eine Berufung handeln.
Auf die Kunden eingehen
Vor allem zu Beginn der Sachverständigentätigkeit kann es sehr schwer fallen, die einzelnen Punkte in diesem Bereich zu beachten. Wichtig ist aber auch hier, dass der Sachverständige die Kunden immer als einen wesentlichen Bestandteil des Berufes ansieht. Ohne Kunden und Auftraggeber kann der Sachverständige auch seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten. Deshalb sollten die Kunden immer respektvoll behandelt werden. Der Sachverständige muss zudem seinem Kunden glaubhaft vermitteln, dass er mit seinem Anliegen beim Sachverständigen richtig ist. Das Fachgebiet des Sachverständigen muss vom ersten Moment an erkannt werden. Und das noch bevor der erste Kontakt hergestellt wird. Am besten geht dies durch eine eigene Website oder auch einen Eintrag in der Deutschen Gutachterauskunft. Entsprechend hat der Sachverständige dann auch zu prüfen, ob er diesen Auftrag annehmen kann.
Wenn dies der Fall ist und der Sachverständige den Fall auch als Auftrag annimmt, muss dieser alle Unterlagen genau prüfen und studieren. Ein Sachverständiger sollte aber niemals seinen Fachbereich verlassen. Vor allem bei einer öffentlichen Beauftragung von einem Gericht kann dies zu schweren Problemen führen. Denn dem Sachverständigen kann in diesem Fall Befangenheit vorgeworfen werden. Auf diese Weise würden auch Entschädigungsansprüche verloren gehen. Generell sollte sich ein Sachverständiger immer nur auf seinen Fachbereich konzentrieren. In diesem hat er die entsprechende Sachkunde und kann auch Auskünfte geben und Probleme analysieren. Es ist aber natürlich nichts dagegen einzuwenden, wenn der Sachverständige auch andere Kollegen zurate zieht und diese, sofern der Auftrag seine Kompetenzen überschreitet, an der Problemlösung beteiligt. Denn auch ein Sachverständiger kann nicht alles wissen. Und bei einem sehr komplexen Fall macht es sich manchmal besser, einfach noch die eine oder andere Meinung einzuholen.
Die Arbeitsweise eines Sachverständigen entscheidet ganz klar über dessen Erfolg. Dieses Thema wurde in dem eBook "Erfolgreich als Sachverständiger" sehr ausführlich thematisiert. Denn auch als Sachverständiger müssen einige Hürden überwunden werden, wenn der Erfolg nicht ausbleiben soll.
Die Erwartungen müssen immer erfüllt werden?!
Das Leben ist kein Wunschkonzert. Und das Gleiche gilt auch für ein Gutachten. Natürlich möchte man bei dem Auftrag eines Gutachtens auch erreichen, dass dieses dann den Anforderungen und eigenen Vorstellungen entspricht. Und vielleicht wird sich auch unter den unseriösen Sachverständigen der eine oder andere finden, der Gutachten nicht auf der Sachlage, sondern auf Grundlage des Preises erstellt. Das sollte aber für einen professionellen und seriösen Sachverständigen keine Alternative sein. Hier spielt ausschließlich die Sachlage eine Rolle. Und anhand dieser und den ermittelten Fakten wird dann das Gutachten erstellt. Dies kann natürlich zur Folge haben, dass nicht immer die Erwartungen aller erfüllt werden. Aber das geht auch nicht. Nicht im sonstigen realen Leben und auch nicht bei einem Sachverständigen.
Ein Sachverständiger kann niemals alle Erwartungen erfüllen, die an ihn gerichtet werden. Und das ist auch nicht sein Job. Sondern seine Aufgabe ist es, herauszufinden, wo das Problem liegt oder welche Ursachen zu dem Problem geführt haben. Erwartungen können nicht auch noch erfüllt werden. Von diesem Gedanken sollte sich jeder Sachverständige lösen. Vor allem zu Beginn der Tätigkeit als Sachverständiger haben die Meisten immer noch den Gedankengang: "Der Auftraggeber bezahlt mich, also muss ich auch das Gutachten entsprechend positiv erstellen. Aber was mache ich, wenn ich zu einem Resultat in meinem Gutachten komme, das dem Auftraggeber nicht gefallen wird?" Diese Gedanken hindern und blockieren. Darüber hinaus sind sie vollkommen unnötig. Denn als Sachverständiger haben Sie die Aufgabe aufgrund der Sachlage und Ihren Ermittlungen ein Gutachten zu erstellen. Ob dies dem Auftraggeber nun gefallen wird oder nicht, spielt keine Rolle. Bezahlen muss er es trotzdem.
Deshalb machen Sie sich frei von diesen Gedanken und konzentrieren Sie sich ausschließlich auf Ihre Arbeitsweise und dass diese professionell ist. Es gibt einige Punkte, die bei der Arbeitsweise eines Sachverständigen eine Rolle spielen. Und manchmal sind es vor allem die kleine, Dinge, die eine große Wirkung haben und entsprechend beachtet werden sollen. Welche Punkte das nun sind, klären wir jetzt einzeln.
Welche Erwartungen haben Auftraggeber?
Bekommt der Sachverständige einen Auftrag, so muss er diesen natürlich auch erfüllen. Der Auftraggeber bringt so das entsprechende Vertrauen gegenüber dem Sachverständigen durch dessen Beauftragung zum Ausdruck. Darüber hinaus hat natürlich auch jeder Auftraggeber Erwartungen an den Sachverständigen. Diese müssen, wie wir eben gelesen haben, nicht immer erfüllt werden. Denn manchmal ist dies nicht möglich. Dennoch sollte sich der Sachverständige der Erwartungshaltungen des Auftraggebers bewusst sein. Die Entscheidungsgrundlage ist manchmal sehr wichtig und genau diese wird vom Sachverständigen erwartet. Denn auf Grundlage des jeweiligen Gutachtens müssen und sollen dann auch Entscheidungen getroffen werden.
Es gibt Punkte, die ein Auftraggeber vom Sachverständigen erwarten kann und die entsprechend auch erfüllt werden sollten. Dazu gehören:
- überdurchschnittliche Sachkunde und Erkennen und Einhalten der Grenzen der persönlichen Fähigkeit
- Gewähr der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Gutachtenerstattung
- Offenheit hinsichtlich evtl. Interessenkollision, Besorgnis der Befangenheit
- Aufklärung über den beabsichtigten Leistungsumfang seiner Tätigkeit
- geschätzter Kostenaufwand für die Gutachtertätigkeit
- Klarheit des Gedankenganges, Angabe von getroffenen Feststellungen, zugrunde gelegte Normen oder Bestimmungen im Gutachten
- Zuverlässigkeit der Vorschläge und Kostenschätzungen bzw. Angaben einer evtl. Schwankungsbreite oder Angabe eines Ungenauigkeitsgrades sowie Nennung von Vorbehalten
- nachvollziehbarer Aufbau des Gutachtens hinsichtlich des Gutachteninhaltes
- ordnungsgemäße geschäftliche Abwicklung
- Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
- der jeweiligen Aufgabe angemessene Aufmachung und Ausstattung des Gutachtens
Vor allem die öffentlich bestellten Sachverständigen unterliegen sehr stark diesen Anforderungen. Und die Gerichte legen auch sehr viel Wert auf dessen Einhaltung. In den Gerichtsurteilen der letzten Jahre wurde dies auch immer wieder bestätigt.
Aber nicht nur öffentlich bestellte Sachverständige sollten die Begriffe der Fairness, persönliche Integrität und Korrektheit in den eigenen Arbeitsablauf immer wieder mit aufnehmen. Niemals sollten Zweifel am Tun eines Sachverständigen aufkommen. Ein Sachverständiger sollte seinem Auftraggeber auch immer die eigene Sachkunde zum Ausdruck bringen können. Denn auch dies ist eine Erwartung, die erfüllt werden sollte. Die schriftliche und mündliche Ausdrucksweise des Sachverständigen muss sowohl von einem Gericht, als auch von einem Laien verstanden werden. Ist dies nicht der Fall, werden die Erwartungen eines Auftraggebers nicht erfüllt. Und dies wiederum wäre für einen Sachverständigen und dessen Arbeitsweise ein grober und großer Fehler, der unbedingt vermieden werden sollte. In seinem Alltag wird ein Sachverständiger sehr viele Möglichkeiten haben, den Auftraggeber von seinem Können überzeugen zu können. Sehr gutes Beispiel hierfür ist unter anderem die Ortsbesichtigung.
Die Ortsbesichtigung
Im Leben eines Sachverständigen wird auch der ein oder andere Ortstermin mal auf dem Plan stehen. Das lässt sich nicht vermeiden, um einen Schaden oder auch die Sachlage genau unter die Lupe nehmen zu können. Bei einem Ortstermin ist es sehr wichtig, dass sich der Sachverständige umsichtig verhält. Denn es darf weder etwas zerstört werden, noch Beschwerden von den anwesenden Personen geben. Beides würde kein gutes Licht auf den Sachverständigen werfen.
Auch ein vom Gericht bestellter Sachverständiger muss hin und wieder eine Ortsbesichtigung wahr nehmen. Ob nun vom Gericht aus oder für den eigenen Auftrag, ein Sachverständiger sollte folgende Punkte bei einem Ortstermin immer berücksichtigen:
- pünktliches und vor allem auch persönliches Erscheinen zum Ortstermin
- grundsätzlich müssen die Parteien selbst anwesend oder durch ihre Prozessvertreter vertreten sein
- bei Gerichtsgutachtern: Prüfung, ob der Termin auch ohne eine fehlende Partei im Ausnahmefall durchgeführt werden kann (entschuldigt, Einverständnis ohne die fehlende Partei die angesetzte Begehung durchzuführen, Verspätung einer Partei)
- ruhiges und sachliches Auftreten
- keine Parteinahme
- bei Gerichtsgutachtern: Aufklärung der Anwesenden über Anlass und Zweck der Begehung
- bei Gerichtsgutachtern: evtl. Verlesen des Beweisbeschlusses im gerichtlichen Bereich
- bei Gerichtsgutachtern: strikte Einhaltung der Beweispunkte
- Erklärung über das praktische Vorgehen des SV, z. B. abzuwickelnde Reihenfolgen bei Begehungen von Wohnungen oder Gebäuden
- Hinweise auf evtl. Folgen, wenn sich z. B. Wohnungsnutzer weigern, eine Begehung ihrer Wohnung zuzulassen
- Abbruch einer Begehung bei verbalen oder tätlichen Angriffen bei einem Streit unter den Parteien
- Information des Auftraggebers über einen Terminabbruch
- keine Bekanntgabe von gewonnenen Erkenntnissen in der Sache vor Ort
- offizielle Beendigung eines Ortstermins mit Zeitfeststellung
Der Besichtigungsbericht
Eine Ortbesichtigung wird natürlich nicht nur zum Zeitvertreib durchgeführt. Es sollen Erkenntnisse gesammelt werden, die dem Sachverständigen bei der Erstellung des Gutachtens helfen. Hier kommt der Besichtigungsbericht zum Einsatz. Schon während der Ortbesichtigung muss der Sachverständige seine Ergebnisse festhalten. Bei der Verwendung eines Diktiergerätes sollte daran gedacht werden, dass die Anwesenden alles hören können. Dies kann sich nachteilig auswirken und sollte eigentlich vermieden. Wenn der Sachverständige allein bei einem Ortstermin ist, ist die Verwendung eines Diktiergerätes kein Problem.
Ideal ist es jedoch für einen Sachverständigen sich Notizen zu machen. Dabei reichen meist stichwortartige Punkte, die nach dem Termin dann ausgewertet werden. Folgende Punkte sollten in einem Besichtigungsbericht aber auf jeden Fall vorhanden sein:
- die genaue Bezeichnung des Objektes mit eindeutiger Lokalisierung
- bei Besichtigungen von Gebäuden: die Reihenfolge der durchgeführten Begehung nach Gebäuden, Stockwerken, Räumen, innerer und äußerer Begehung
- die Beschreibung von Schäden nach der Begehung im Uhrzeigersinn
- bei Besichtigungen von Gebäuden: die eindeutigen Stockwerksbezeichnungen (Begehung von oben nach unten ist zweckmäßig)
- die Vermeidung der Begriffe »rechts« oder »links«, da diese missverständlich sein können
- die Nennung, ob evtl. Schadensmarkierungen vorgenommen wurden und in welcher Art diese ausgeführt wurden
- die Identifizierung festgestellter Schäden durch Foto, Längen- und Breitenangaben
- die Nutzung von Hilfsmitteln
- die Nennung von Unmöglichkeiten bei der Besichtigung
- die fortlaufende Fotonummerierung zur eindeutigen Identifizierung der Aufnahme (Erkennungsfotos mit dem Gesamtzustand einer Sache)
- die listenmäßige Aufarbeitung von angetroffenen Schäden
- der Hinweis über eine evtl. Vorabunterrichtung des Auftraggebers
- die Einordnung eines angetroffenen Schadens in ein evtl. vorhandenes Regelwerk
Der Besichtigungsbericht sollte so detailliert wie möglich sein. Denn dieser dient der Erstellung des Gutachtens. Darüber hinaus kann der Sachverständige anhand seines Besichtigungsberichtes auch die Fakten in seinem Gutachten noch einmal nachweisen. Entsprechend sollte bei der Erstellung dieses Berichtes große Sorgsamkeit eine Rolle spielen. Generell ist es immer wichtig als Sachverständiger sorgsam und vor allem auch für den Auftraggeber nachvollziehbar zu arbeiten.
Die Schadensanalyse
Eine Schadensanalyse ist ein sehr wichtiger Punkt. Und diese sollte auch immer an Ort und Stelle durchgeführt werden. Wenn nötig sollte mehrmals eine Ortbesichtigung durchgeführt werden, um die Schadensanalyse auch wirklich umfangreich durchführen zu können. Denn nur mit der entsprechenden Einsicht kann der Sachverstände diese auch restlos und zweifelsfrei erstellen.
Für die Schadensdokumentation sollten die folgenden Begriffe und Definitionen verwendet werden:
- Schaden: Veränderung an einem Bauteil, durch die seine vorgesehene Funktion beeinträchtigt und unmöglich gemacht wird oder die eine Beeinträchtigung erwarten lässt
- Vorschaden: früherer am Bauteil oder an der Anlage aufgetretener Schaden
- Primärschaden: zeitlich zuerst aufgetretener Schaden, die Ursache für weitere Schäden
- Folgeschaden: Schaden, der durch einen vorausgegangenen Schaden am gleichen oder einem anderen Bauteil ausgelöst wird
- Wiederholungsschaden: wiederholtes Auftreten eines gleichartigen Schadens
- Schadensteil: vom Schaden betroffenes Bauteil oder Bruchstück eines Bauteiles
- Schadensstelle: Ort des Schadens am Bauteil
- Schadensbild: äußerer Zustand des beschädigten Bauteiles
- Schadensmerkmale: charakteristische Kennzeichen eines Schadens
- Schadensablauf: zeitliche Entwicklung des Schadens
- Schadensanalyse: systematische Untersuchung und Prüfung zur Ermittlung von Schadensverlauf und -ursache
- Schadensursache: Summe der schadensauslösenden Einflüsse
- Schadensabhilfe: Maßnahmen gegen Wiederholung eines bestimmten Schadens
- Schadensbeseitigung: Maßnahmen zur Beseitigung des Schadens mit Angabe des Kostenaufwandes
- Schadensverhütung: vorbeugende Maßnahmen gegen Auftreten von Schäden
Bei der Durchführung der Schadensanalyse sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Der Schaden wird beschrieben und mit Fotos, Skizzen, Angaben zur Konstruktion, Ausstattung, Funktion, Güte etc., Schilderung des Schadensherganges, des Zeitablaufs und der eventuellen Vorgeschichte dokumentiert.
- Informationen und Daten der Objekte und Bauteile werden schriftliche fixiert.
- Ggf. werden auch Probeentnahmen von Schadenstellen für Einzeluntersuchungen der Bauteile (Werkstoffprüfung) entnommen.
Die Schadensursache wird ermittelt und ausgewertet, indem folgende Sachverhalte berücksichtigt werden:
- Beschreibung und Dokumentation des Schadens
- Bestandsaufnahme der Daten des Objektes
- Ergebnisse der Einzeluntersuchungen und Feststellungen der Geschädigten, Verursacher und Verantwortlichen
- Schadensbeseitigungsmaßnahmen und Schadenskosten (Ermittlung)
Die Wertbestimmung und die Schadensfeststellung
Die Wertbestimmung und die Schadensfeststellung sind wichtige Bestandteile der Sachverständigentätigkeit. Vor allem die Schadensanalyse stellt die meisten Sachverständigen vor eine große Herausforderung. Denn hier müssen zur Feststellung des Schadens einige Fragen beantwortet werden:
- Welcher Schaden liegt vor?
- Was ist die Ursache (Handlung oder Unterlassung)?
- Ist der Schaden erheblich?
- Welche Ursachen kommen in Betracht?
- Welche Ursachen scheiden (mit Sicherheit) aus?
- Welche Zeitfolge liegt vor?
- Welche Zusammenhänge bestehen zur Ursache?
- Mit welcher Wahrscheinlichkeit trifft die Ursache zu?
- Welche Verursacher sind zu berücksichtigen (Verantwortungsbereiche)?
- Welche Mitverantwortung trifft den Geschädigten (Bauherrenrisiko)?
- Welche Ursachen sind den einzelnen Verursachern zuzuordnen? Unterschieden nach:
- aktivem Handeln
- unterlassenem Handeln
- unabwendbarem Ereignis (Zufall)
- In welchem Fall liegt objektive Pflichtverletzung (Verschulden) vor?
- In welchem Fall ist die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen worden?
- War der Schadenseintritt voraussehbar und erkennbar?
- Konnte der Verursacher den Schaden aus seiner Sachkunde voraussehen?
- Hat der Geschädigte den Schaden mit verursacht (z. B. durch Erfüllungsgehilfen)?
- Wäre der Schaden auch eingetreten, wenn der Schädiger seine Pflichten erfüllt hätte?
- Ermitteln der möglichen Schadenshöhe und Ersatzansprüche.
- Ermitteln der Anteile des jeweiligen Verursachers oder des Verantwortlichen am Gesamtschaden.
Eine ganze Menge Fragen, die beantwortet werden müssen. Und darüber hinaus sollte der Sachverständige auch oberflächliche Schätzungen bei der Ermittlung der Schadenshöhe und der Einzelwerte lieber lassen. Nachvollziehbare Berechnungen sind hier eher angebracht. Dabei sollten diese auch für den Laien nachvollziehbar sein. Quellen und Art der angestellten Berechnungen sind deshalb auch mit aufzuführen. Sofern nicht alle Gedankengänge zur Kostenermittlung in den Gutachtentext mit eingeflossen sind, so sollten diese dennoch aufbewahrt werden. Auf diese Weise können ein Nachweis und eine lückenlose Berechnung erfolgen. Denn oftmals kommt der Sachverständige im Bereich von Preis und Wert in ein Spannungsfeld, welches sich vor allem bei einer mündlichen Erklärung aufbaut. Ungeklärte Wertvorstellungen müssen analysiert und nachvollziehbar dargestellt werden. Dazu sollten Gebrauchswert und Geltungswert zur Hilfe genommen werden.
Der Gebrauchswert kennzeichnet sich durch die Punkte:
- Betriebssicherheit
- Wirtschaftlichkeit
- Funktionsfähigkeit
- Lebensdauer
- kommerzielle Bedingungen
Der Geltungswert durch:
- Prestigewert
- Geschmackswert (ästhetischer Wert)
- Liebhaberwert (subjektiver Seltenheitswert)
- Affektionswert
- Form und Gestaltung
Der objektive Wert spielt in der Argumentation immer eine entscheidende Rolle. Jedes Objekt, das zu begutachten ist, hat für jeden einen anderen Wert. Vor allem Geschädigte erheben dabei einen Wert, der für Außenstehende nur schwer nachzuvollziehen ist. Der Sachverständige muss aber in diesem Fall Funktionen und Wirkungsweisen sowie qualitative und quantitative Merkmale berücksichtigen. Der Ist-Wert wird durch die Summe der vorhandenen Funktionen, Merkmale und Eigenschaften des Objektes bestimmt. Der Soll-Wert hingegen besteht aus der Summe der vorhandenen Erwartungen, Interessen und Bedürfnisse.
Bei einem Streitwert können auch die geforderten Funktionen, Merkmale und Eigenschaften den Soll-Wert des Objektes bestimmen. Und der Ist-Wert wird in diesem Fall von den vorhandenen Funktionen, Merkmalen und Eigenschaften bestimmt.
Subjektive Vorstellungen sollten allerdings versachlicht und zu dem auch objektiviert werden.
Film und Foto nutzen
Der Fortschritt der Technik hat es nun auch möglich gemacht, dass der Sachverständige an sich auf Film und Foto zurückgreifen kann, um Tatsachen oder auch Fakten im Gutachten besser unterstreichen zu können. Denn vor allem Texte können in einem Gutachten missverstanden werden. Durch ein Foto oder gar einen Film lassen sich Zweifel aus der Welt räumen. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass das Vorstellungsvermögen entlastet wird, sondern auch die Glaubwürdigkeit des Gutachtens kann so noch einmal unterstrichen werden. Durch die Digitalfotografie lassen sich heute detailgetreue Fotos anfertigen, die innerhalb von wenigen Sekunden auch ausgedruckt sind. Entsprechend lassen sich die einzelnen Abzüge auch schnell und einfach vervielfältigen, sofern dies gewünscht ist, beispielsweise bei mehreren Exemplaren der Gutachten.
Im Gutachten muss der Sachverständige jedoch die Geräte und die Fototechnik benennen, die zur Untersuchung des Tatbestandes genutzt wurden. Die Digitalkamera gehört deshalb für viele Sachverständige zu einem wichtigen Hilfsmittel. Vor allem wenn die Ortbesichtigung beispielsweise an einem Ort stattfindet, der etwas weiter vom Büro des Sachverständigen entfernt liegt. Auf diese Weise kann der Sachverständige den Tatbestand besser auswerten. Ob nun durch gemachte Bilder oder das Anfertigen eines Filmes bleibt natürlich jedem Sachverständigen selbst überlassen. Wichtig ist beim Anfertigen des Materials vor allem, dass die Rechte von anderen nicht verletzt werden. Es sollten also keine anderen Personen auf dem Bildoder Filmmaterial zu sehen sein.
Der große Vorteil des Bildmaterials
Bildmaterial, in welcher Form auch immer, kann durch den Sachverständigen vergrößert werden und entsprechend lässt sich der Schaden dann auch effektiver betrachten. Der Sachverhalt kann entsprechend auch genauer dargestellt werden. Wichtig ist zu wissen, dass es sich bei dem Material um Hilfsmittel handelt, die nach dem Abschluss des Auftrages gelöscht werden sollten. Generell sollte der Auftraggeber zustimmen, dass der Sachverständige Fotos oder Filme anfertigen darf. Wenn solch eine Zustimmung vorliegt, kann sich der Sachverständige eine Menge Ärger ersparen.
Nutzung von elektronischen Medien
Die Technologie des 21. Jahrhundert kann natürlich auch jeder Sachverständige für sich nutzen. Dabei steht der PC oder auch das Notebook ganz hoch im Kurs. Denn schließlich können mit diesen Medien die Gutachten noch viel schneller und vor allem viel einfacher erstellt und auch mal geändert werden. Die Gutachten werden an einem PC geschrieben, mit einem verliehenen Stempel versehen und dann über dem Postweg an den Auftraggeber überstellt. So war es bisher zumindest und so wird es wohl auch noch einige Zeit lang sein. Dennoch können die Sachverständigen heute auch einen elektronischen Weg für den Geschäftsverkehr nutzen. So lassen sich Gutachten eben auch elektronisch übermitteln. Selbst die Archivierung kann nun mehr in einer elektronischen Weise erfolgen. Das spart nicht nur eine Menge Platz, sondern biete auch die Möglichkeit auf das Gutachten und die anderen Medien schneller zugreifen zu können.
Auch wenn der elektronische Weg sicherlich ein sehr einfacher und zudem auch vielseitiger ist, so muss dennoch sichergestellt werden, dass Gutachten oder andere Unterlagen nicht gefälscht werden können. Diese Aufgabe obliegt aber ganz allein dem Sachverständigen. Eine qualifizierte digitale Signatur nach § 12 Abs. 2 Sachverständigenverordnung kann hier eine Lösung sein. Bei dieser kann auch der verliehene Rundstempel als eingescannte Form verwendet werden. Es obliegt dem Sachverständigen, ob er das Gutachten nur in digitaler Form aufbewahrt oder zusätzlich auch noch ein ausgedrucktes Exemplar archiviert.
Sofern der Sachverständige aber zu einem Termin vor Gericht geladen wird, muss er ein ausgedrucktes Exemplar des Gutachtens mitbringen. Denn hier kann er sich auch noch Notizen oder Anmerkungen vermerken.
Das Internet und seine Möglichkeiten
Die elektronischen Medien beziehen sich in der Verwendung aber nicht nur auf die Erstellung von Gutachten. Auch in Sachen Werbung kann der Sachverständige unterschiedliche Aspekte nutzen. So kann er sich beispielsweise eine eigene Website einrichten, um diese für Werbezwecke zu nutzen. Auch andere soziale Plattformen, wie Twitter oder Facebook können vom Sachverständigen für Werbezwecke genutzt werden. Es sollte aber auf jeden Fall immer darauf geachtet werden, dass der Sachverständige nicht gegen die bestehenden Richtlinien im Bereich der Eigenwerbung verstößt. Dies könnte zu Abmahnungen oder auch empfindlichen Geldstrafen führen. Welche Punkte bei der Werbung und dem Marketing beachtet werden sollten, erfahren Sie im eBook "Erfolgreich als Sachverständiger".
Aber um den Erfolg als Sachverständiger wollen wir uns auch schon im nächsten Kapitel mal ein wenig kümmern. Wenn auch nicht so ausführlich, wie im genannten Buch.
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