Kapitel 11

"Ich will die öffentliche Bestellung" – Der Weg dahin

Die öffentliche Bestellung ist wohl für jeden Sachverständigen eine entscheidende Grundlage. Deshalb wollen wir Ihnen in diesem Kapitel erklären, wie Sie an die öffentliche Bestellung kommen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Doch vorab wollen wir zunächst die Frage klären, was öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eigentlich sind.

Öffentlich bestellt und vereidigt

Wie bereits erwähnt ist die Bezeichnung des Sachverständigen in Deutschland nicht rechtlich geschützt. Dies hat zur Folge, dass eben auch nicht ausreichend qualifizierte Gutachter sich als Sachverständige bezeichnen und entsprechend tätig sein können. Damit aber wirklich Experten mit bestimmten Aufgaben beauftragt werden können, gibt es im Gesetz die öffentliche Bestellung. Erhält ein Sachverständiger die öffentliche Bestellung, so wird ihm eine besondere Qualifizierung bescheinigt. Es folgt weiter eine Vereidigung, dass der Sachverständige unabhängig und unparteiisch zu handeln hat. So können sich Dritte, die das Gutachten des Sachverständigen erhalten, auf dessen Ergebnisse verlassen. Auf diese Weise und mit solch einem neutralen Gutachten kann dann auch der Ruf des Auftraggebers gestärkt werden. Aufgrund der Tatsache, dass diese Sachverständigen völlig unabhängig und unparteiisch sind, werden sie auch sehr gerne als Gerichtsgutachter beauftragt.

Es ist jedoch nicht immer erforderlich, dass die öffentlich bestellten Sachverständigen alleine tätig sind. Es gibt auch Teams aus mehreren öffentlich bestellten Sachverständigen, die dann entsprechende Aufträge ausführen. Aber auch wenn die Sachverständigen in einem Team, in Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften zusammenarbeiten, so sind sie doch immer für ihre Leistungen persönlich verantwortlich. Entsprechend müssen Sie sich bei einer solchen Arbeitsweise auch immer Ihrer eigenen Haftung bewusst sein.

 

Die Qualifikationen der öffentlich bestellten Sachverständigen

Wir müssen wohl wirklich nicht nochmals erwähnen, dass die Qualifikationen der öffentlich bestellten Sachverständigen überaus herausragend sein müssen. Die öffentlich bestellten Sachverständigen erhalten das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung nur dann, wenn Sie sich einem aufwändigen Prüfungsverfahren unterziehen. Aber auch nach dieser Prüfung werden die öffentlich bestellten Sachverständigen wiederholt beaufsichtigt und kontrolliert. In Deutschland erfolgt diese Kontrolle vor allem durch die verschiedenen Kammern, wie die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern. Wer einmal eine öffentliche Bestellung erhalten hat, kann diese auch wieder verlieren, sofern die benötigten Voraussetzungen nicht weiterhin erfüllt sind. Wer die öffentliche Bestellung als Sachverständiger erhalten möchte, muss zudem auch vertrauenswürdig und persönlich geeignet für diese Tätigkeit sein. Denn auch diese beiden Eigenschaften werden überprüft. Natürlich möchte jeder Sachverständige das entsprechende Gütesiegel erlangen, doch der Weg dorthin ist eben nicht ganz so einfach.

 

Die Aufgaben von öffentlich bestellten Sachverständigen

Natürlich sind öffentlich bestellte Sachverständige nicht nur in Gerichtsverhandlungen anwesend und erläutern dort ihre Gutachten. Auch das alleinige Erstellen von Gutachten gehört nicht zum einzigen Aufgabenfeld der öffentlich bestellten Gutachter. Es ist zudem auch die Aufgabe dieser Sachverständigen zu beraten, regelmäßig zu überwachen und zu überprüfen. Es kann auch zu Analysen und zu Bewertungen kommen. Weiterhin sind die öffentlich bestellten Sachverständigen auch als Schiedsgutachter tätig. Somit können öffentlich bestellte Sachverständige sehr viele unterschiedliche Tätigkeiten ausführen. Deshalb findet sich hier auch keine einheitliche Vergütungsordnung.

 

Einfach unerlässlich: Vertrauen

Vertrauen muss bei einem öffentlich bestellten Sachverständigen eine sehr große Rolle spielen. Denn am Ende sollte das erstellte Gutachten die Sicherheit geben, eine unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidung zu sein. Deshalb findet sich im deutschen Gesetz eben auch die öffentliche Bestellung. Aus diesem Grund ist es daher auch nicht für jeden Sachverständigen so einfach eine öffentliche Bestellung zu erhalten. Die Anforderungen an den Sachverständigen und an die zu erstellenden Gutachten müssen so hoch sein, um entsprechende Sicherheit gewährleisten zu können. Dabei ist in den letzten Jahren klar zu erkennen, dass immer mehr Sachverständigenleistungen erfragt werden. Und das nicht nur innerhalb von Deutschland. Viele Sachverständige sind mittlerweile auch europaweit aktiv und können entsprechende Referenzen nachweisen. Immer mehr Gerichte, Unternehmen oder auch Verbraucher benötigen das Wissen und die Erfahrungen eines Sachverständigen. Und wenn dieser dann auch noch über eine öffentliche Bestellung verfügt, ist die Frage sehr einfach geklärt, ob man den passenden Sachverständigen gefunden hat. Denn ein öffentlich bestellter Sachverständiger garantiert in seinen Dienstleistungen hohe Qualität und höchste Professionalität.

 

Die Grundsätze der öffentlichen Bestellung

Damit ein Sachverständiger auch die öffentliche Bestellung erreichen kann, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Diese finden sich unter anderem in den Grundsätzen der öffentlichen Bestellung wieder und können von jedem nachgelesen werden. Wir wollen hier nur einmal auf die wichtigsten Punkte eingehen, die vor allem auch Sie interessieren dürften, wenn Sie beabsichtigen die öffentliche Bestellung zu erlangen.

 

Die persönliche Eignung des Sachverständigen

Die Eignung eines Sachverständigen in Bezug auf die öffentliche Bestellung ist ein wesentlicher Faktor, der niemals aus den Augen verloren werden kann. Denn nur durch eine persönliche Eignung kann der Sachverständige auch seine Wertungen und Feststellungen glaubhaft vermitteln. Folgende Punkte in der persönlichen Eignung müssen bei einem Sachverständigen, der die öffentliche Bestellung erlangen möchte, gegeben sein.

Ein Sachverständiger muss:

Die Pflichten eines öffentlich bestellten Sachverständigen

Hat ein Sachverständiger seine öffentliche Bestellung erhalten, so hat er in Zusammenhang mit dieser natürlich auch zahlreiche Pflichten zu erfüllen. Nur wenn diese auch wirklich immer erfüllt werden, kann die öffentliche Bestellung auch ausgeführt werden. Zu den Pflichten eines öffentlich bestellten Sachverständigen gehören unter anderem:

Auch wenn diese Pflichten vielleicht auf den ersten Blick nicht umfangreich erscheinen, so ist es dennoch von entscheidender Bedeutung, dass der öffentlich bestellte Sachverständige auf jeden Fall immer und zu jeder Zeit seinen Pflichten nachkommt. Das Erlangen der öffentlichen Bestellung wird natürlich auch für den Sachverständigen und für andere außenstehende Personen gekennzeichnet.

 

Die öffentliche Bestellung – So wird sie erkannt

Natürlich möchte auch jeder Sachverständige, dass die öffentliche Bestellung auch nach außen gekennzeichnet wird. Und genau dies findet durch unterschiedliche Merkmale statt.

Diese beinhalten:

So, nun wissen Sie, welche Aufgaben ein öffentlich bestellter Sachverständiger hat und wie die öffentliche Bestellung gekennzeichnet wird. Doch jetzt bleibt noch eine Frage offen: Wie erlangt ein Sachverständiger die öffentliche Bestellung?

 

Der Weg zur öffentlichen Bestellung

Wenn wir von der öffentlichen Bestellung reden und wissen wollen, wie wir diese bekommen, dann müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass es sich hierbei um ein förmliches Verwaltungsverfahren handelt. Generell wird für die öffentliche Bestellung ein Antrag bei der entsprechenden Kammer, beispielsweise Industrie- und Handwerkskammer, gestellt. Es gibt zum jeweiligen Antrag verschiedene Formblätter, die zu Hilfe genommen werden können. Der Verfahrensablauf bei einem Antrag auf eine öffentliche Bestellung ist immer der gleiche. Im Zweifelsfall kann der Verfahrensablauf vor dem zuständigen Verwaltungsgericht angefochten werden. Der Weg zur öffentlichen Bestellung muss in zweierlei Hinsicht beschritten werden. Zum Einen geht es um die persönliche Eignung und auf der anderen Seite eben auch um die besondere Sachkunde.

Nehmen wir noch einmal Bezug auf die deutsche Rechtsprechung. In dieser sind öffentlich bestellte Sachverständige, besondere Sachverständige, deren fachliche Qualifikation deutlich über dem Niveau der ihren Beruf ordnungsgemäß Ausübenden liegt.

In der öffentlichen Bestellung bzw. im entsprechenden Antragsverfahren werden bestimmte Dinge bewertet. Diese haben einen entsprechenden Einfluss auf die Erteilung der öffentlichen Bestellung.

Dazu gehören unter anderem:

Sofern die Unterlagen, die der Sachverständige zusammen mit seinem Antrag eingereicht hat, überprüft wurden, kommt es zu einer Überprüfung der Sachkunde. Dies geschieht durch ein Fachgremium. Auch bei dieser Überprüfung finden sich verschiedene Grundsätze, die eingehalten werden müssen. Somit erfolgt die Überprüfung immer nach den gleichen Grundsätzen. Dabei spielt es keine Rolle, für welches Fachgebiet der Sachverständige die öffentliche Bestellung erzielen möchte. Es findet eine mündliche wie auch schriftliche Überprüfung statt. Darüber hinaus kommt es zu einer Vorab-Überprüfung der einzureichenden Gutachten, der Veröffentlichungen und der anderen Qualifikationsnachweise. Auch in diesem Fall findet ein bestimmtes Ablaufschema statt. Und auch die Verfahrensanforderungen sind immer gleich.

Wer als Sachverständiger die öffentliche Bestellung erlangen möchte und zu der entsprechenden Prüfung geladen wird, der sollte sich auf jeden Fall sehr gut vorbereiten. Hierbei empfiehlt es sich auch entsprechende Fachseminare zu besuchen.

 

Das Wichtigste auf einen Blick

Hier noch einmal die wichtigsten Voraussetzungen, damit Sie die öffentliche Bestellung beantragen können. Wenn Sie als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger tätig sein möchte, müssen folgende Eigenschaften erfüllt sein:

 

Die Kosten für das Verfahren

Die Kosten für das Verfahren der öffentlichen Bestellung müssen von Ihnen als Sachverständiger selbst getragen werden. Diese betragen 800 Euro für jedes Sachgebiet. Darüber hinaus müssen Sie aber auch noch weitere Kosten einplanen. Beispielsweise für die Überprüfung der besonderen Sachkunde. Hier müssen Sie die Auslagen für die Bewertung der einzureichenden Gutachten sowie auch die Teilnahme an den Fachgremien bezahlen. Bei diesen Kosten ist zu berücksichtigen, dass die Kosten je nach Fachgebiet variieren können. Das liegt unter anderem daran, dass die Nachfrage und auch der Aufwand je nach Sachgebiet sehr unterschiedlich sein können. Generell können Sie hier aber Kosten zwischen 1.000 und 2.000 Euro einplanen. Es kann aber auch gut sein, dass Sie bei einigen Sachgebieten für die Leistungen noch mehr bezahlen müssen. Weiterhin dürfen Sie auch nicht Seminarkosten, Reise- und Übernachtungskosten für die Teilnahme an den Fachgremien vergessen. Es können zudem auch noch weitere Nebenkosten entstehen.

Sollten Sie sich damit auseinandersetzen, die öffentliche Bestellung zu erlangen, so müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Mit diesem beginnt dann auch das Verfahren. Darüber hinaus findet in der Regel auch ein ausführliches Vorgespräch mit der entsprechenden Kammer statt. Das Verfahren endet dann mit dem Votum des Fachgremiums und des Sachverständigenausschusses der Kammer. Sie müssen für das gesamte Verfahren einen Zeitaufwand von etwa 9 Monaten einplanen. Somit ist das Erlangen der öffentlichen Bestellung nicht nur mit einigen Kosten, sondern auch mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Genau diese Punkte sollten Sie dann auch berücksichtigen.

Die öffentliche Bestellung kann eben nicht einfach mal so erworben werden. Es dauert seine Zeit und vor allem wird in dieser Zeit auch einiges von Ihnen verlangt. So müssen Sie unter anderem entsprechende Gutachten einreichen, die Aufschluss über Ihre Sachkunde geben. Und bei der Erstellung dieser Gutachten sollten Sie wirklich sehr sorgsam und professionell vorgehen. Wir möchten Ihnen noch ein paar Tipps geben, wie Sie am besten diese Gutachten erstellen. Bedenken Sie aber, dass jede Kammer, bei der Sie die öffentliche Bestellung beantragen, ihre eigenen Vorgaben in Bezug auf die Erstellung der Gutachten haben kann. Sie sollten sich deshalb vorab genau informieren. Nur auf diese Weise lassen sich Fehler vermeiden und Sie sind Ihrem Ziel, der öffentlichen Bestellung, einen großen Schritt näher.

 

Gutachten zur Überprüfung der besonderen Sachkunde

Sie müssen, sofern Sie den Antrag auf die öffentliche Bestellung gestellt haben auch entsprechende Gutachten zum Nachweis Ihrer Sachkunde einreichen. In der Regel sollten Sie immer drei erstellte Gutachten einreichen. Wichtig ist in diesem Fall wirklich, dass Sie selbst die Gutachten erstellt haben. Sie müssen solche Gutachten aussuchen, die explizit Ihre besondere Sachkunde widerspiegeln. Achten Sie darauf, dass die Gutachten verschiedene und auch schwierige oder vielleicht auch ausgefallene Sachverhalte behandeln. Für einen Fachmann sollten diese Gutachten von der Aufgabenstellung und vom Lösungsweg interessant sein. Weiterhin müssen Sie bei den Gutachten auch darauf achten, dass Sie in diesen die wichtigsten Schwerpunkte des jeweiligen Sachgebietes, für das Sie die öffentliche Bestellung beantragen, abdecken. Es gibt für einige Sachgebiete auch spezielle Bestellungsvoraussetzungen. Hier finden Sie dann auch die entsprechenden Schwerpunkte, die in dem jeweiligen Gutachten vorhanden sein müssen. Wenn Sie Formulargutachten einreichen, vor allem Gutachten, die anhand von Auftraggeber-Formularen erstellt wurden, dann müssen Sie besonders darauf achten, dass der vorgegebene Argumentationsweg und –Aufbau für den behandelten Sachverhalt auch entsprechend vorhanden ist. So ist es eben auch für die Software, die üblicherweise verwendet wird. Sie müssen in diesem Punkt auch wirklich explizit noch einmal darauf achten, dass Ihre Gutachten eben nicht sklavisch nach einem von der Software vorgegebenen Lösungsweg erstellt sind. Denn in diesem Fall wird der Lösungsweg nicht wirklich zum Sachverhalt passen. Oder es kann durchaus auch sein, dass der Schwerpunkt der eigentlichen Problematik nicht wirklich abgebildet ist. Sie sollten Ihre Gutachten, die Sie einreichen wollen, wirklich sehr kritisch prüfen. So ist es beispielsweise auch nötig, zu prüfen, ob die von der Software vorgegebenen Zahlwerke auch verwendet werden können. Bei Zahlen, die auf bundesweiten Erhebungen beruhen, müssen Sie bedenken, dass diese eben nicht die tatsächlichen oder auch lokalen Verhältnisse abbilden.

Es kann nur noch einmal erwähnt werden, dass Sie wirklich sehr sorgsam prüfen sollten, welche Gutachten Sie schlussendlich einreichen. Denn nur auf diese Weise kann Ihre besondere Sachkunde auch in Augenschein genommen werden. Denken Sie immer daran, dass die Qualität der Gutachten mit darüber entscheidet, ob Sie die öffentliche Bestellung erhalten oder nicht. Entsprechend der eingereichten Gutachten macht sich das Gremium bereits ein erstes Bild über Ihre besondere Sachkunde. Es ist zudem auch nicht möglich bereits eingereichte Gutachten während des Antragsverfahrens auszutauschen. Die Überprüfung der besonderen Sachkunde ist ein wichtiger und auch elementarer Bereich der Antragsstellung für die öffentliche Bestellung. Deshalb sollten Sie als Sachverständiger die Anforderungen niemals unterschätzen. Halten Sie sich auch immer wieder vor Augen, dass die besondere Sachkunde in der Rechtsprechung eine überdurchschnittliche Qualifikation darstellt. Deshalb ist eine entsprechend gute und auch intensive Vorbereitung unerlässlich. Selbst wenn Sie bereits viele Jahre in Ihrem Beruf als Sachverständiger tätig sind, sollten Sie sich dennoch mit Seminaren und anderen Optionen effektiv auf das Verfahren vorbereiten. Sie entscheiden natürlich selbst, wie und ob Sie sich darauf vorbereiten. Doch bedenken Sie immer, dass dieses Verfahren genau prüfen wird, ob Sie über die besondere Sachkunde verfügen oder eben nicht.

Wenn Sie als Sachverständiger erfolgreich sein wollen, dann ist die öffentliche Bestellung ein sehr guter Schritt in die richtige Richtung. Doch Sie müssen eben auch eine Menge dafür leisten. Wir hoffen, dass wir Ihnen in diesem Kapitel zumindest einen kleinen Überblick darüber geben konnten, welche Voraussetzungen Sie leisten müssen, um als Sachverständiger die öffentliche Bestellung beantragen und schlussendlich auch erhalten zu können. Im nächsten und auch letzten Kapitel möchten wir Ihnen noch einmal zeigen, dass Sie eben nicht allein gelassen werden, mit all den Problemen und kleinen, wie auch großen Sorgen, die Sie als Sachverständiger so jeden Tag haben.

 

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