Kapitel 5

Gutachten richtig erstellen – So geht es!

Als Sachverständiger wird eine Ihrer Hauptaufgaben das Erstellen von Gutachten sein. Doch wie genau werden denn nun diese Gutachten erstellt? Eine sehr elementare und auch wichtige Frage. Denn das Erstellen eines Gutachtens ist nun gar nicht so einfach. Denn schließlich müssen auch hier einige Dinge beachtet werden. Es steht außer Frage, dass ein Gutachten, außer ein Gerichtsgutachten, kein verbindliches Schriftstück ist. Dennoch sollte der Sachverständige bei der Erstellung eines Gutachtens immer sehr gewissenhaft und vor allem auch sehr sorgsam vorgehen. Denn grobe Fehler oder eine grobe Fahrlässigkeit kann auch gegenüber einem Sachverständigen zu Schadensersatzforderungen führen. Generell können Gutachten als eine Art Meinung angesehen werden. Natürlich muss das Äußern dieser Meinung auch begründet sein. Beispielsweise durch ein außergewöhnliches, tiefes Wissen in dem entsprechenden Bereich. Damit der Empfänger des Gutachtens auch wirklich sicher sein kann, dass der Sachverständige auch über das geforderte Fachwissen verfügt, sollte dieses durch Zertifikate oder andere Prüfungen nachgewiesen werden.

ABER! Der Sachverständige kann natürlich in einem Gutachten nicht einfach nur seine Meinung schreiben. Nein, meist ist die größte Schwierigkeit in einem Gutachten, dass der Sachverständige auch noch seine Meinung begründen muss. Und diese Begründung muss auch noch so verfasst werden, dass ein Laie diese dann auch ohne Probleme versteht. Puh, also keine ganz so einfache Aufgabe.

Denn so muss der Gutachter nicht nur über das tiefe Fachwissen verfügen, sondern muss dieses auch noch so in Worte fassen, so dass es auch wirklich jeder versteht. Das heißt also, dass ein Sachverständiger beispielsweise auf zu viele Fachbegriffe oder Fremdwörter verzichten sollte. Und wenn dies nicht möglich ist, sollten diese im Gutachten zumindest noch erklärt werden. Darüber hinaus muss der Sachverständige seine Aussagen und Meinungen natürlich auch in einem klaren und einwandfreien Deutsch formulieren. Hier kann es durchaus von Vorteil sein, wenn man eine kleine Vorliebe für das Schreiben hat. Aber auch jeder andere Sachverständige kann das Verfassen von Gutachten erlernen, sofern es nicht beim ersten Mal klappen sollte.

Weiterhin ist es sehr wichtig, dass Gutachten Fragen klären und nicht neue aufwerfen. Und genau das passiert nämlich, wenn die Angaben des Sachverständigen im Gutachten nicht eindeutig zu identifizieren sind oder keinen klaren Aufschluss geben. Ein Gutachten muss also immer Klarheit in der jeweiligen Streitfrage bringen und darf nicht noch mehr Fragen aufwerfen.

Ein Ortstermin muss sein

Für die Erstellung eines Gutachtens ist es meist zwingend erforderlich, dass ein Ortstermin stattfindet. So kann sich der Sachverständige ein genaues Bild von der Situation vor Ort verschaffen. Und genau diese Erkenntnisse sind dann auch für die Erstellung des Gutachtens von entscheidender Bedeutung. Um die Erkenntnisse auch zu dokumentieren und sich später besser erinnern zu können, macht der Sachverständige Fotos, nimmt Messungen vor und führt auch Sichtprüfungen durch. Je nachdem, was die Grundlage des zu erstellenden Gutachtens ist. Für den Sachverständigen ist es besonders wichtig, dass bei diesem Ortstermin auch noch alle offenen Fragen beantwortet werden. Denn nur mit dem richtigen Wissen und allen Daten kann sich der Sachverständige dann auch seine fachmännische Meinung bilden.

 

Es darf nichts fehlen

Wenn Sie als Sachverständiger ein Gutachten erstellen müssen, dann sollten Sie auf jeden Fall auch darauf achten, dass alle entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stehen. Denn nur anhand dieser Unterlagen können Sie wirklich das richtige und professionelle Gutachten erstellen. Zu diesen Unterlagen gehören beispielsweise:

Auf diese Weise können Sie dann auch prüfen, ob die örtlichen Gegebenheiten und ausgeführten Arbeiten auch den vertraglichen Vereinbarungen und Vorgaben entsprechen. Es müssen aber nicht nur die vertraglichen Gegebenheiten geprüft werden, sondern auch zum Beispiel, ob die Errichtung der Anlage auch den gültigen Vorschriften entspricht. So kann sehr schnell ermittelt werden, ob daran "gebastelt" wurde. Denn, Auftrag eines Sachverständigen ist es eben auch "Gefahr für Leib und Leben" zu vermeiden.

 

Zurück im Büro

Sofern Sie von Ihrem Ortstermin dann wieder zurück im Büro sind, beginnen Sie mit der Erstellung des Gutachtens. Nun tragen Sie alle Fakten zusammen und darüber hinaus werden nun auch die Messungen und Fotos ausgewertet.

 

Der Unterschied bei gerichtlichen Gutachten

Wenn Sie nun ein Gerichtsgutachten erstellen müssen, dann dürfen Sie sich in Ihrem Gutachten nur auf die gestellten Fragen beziehen. Selbst wenn Ihnen sehr kritische Auffälligkeiten ins Auge stechen, dürfen Sie diese nicht berücksichtigen. Denn diese Auffälligkeiten sind nun einmal nicht Bestandteil des Verfahrens. Sollten Sie dennoch weitere, nicht geforderte Mängel aufzeigen, so könnte es passieren, dass Sie von einer Partei als "befangen" betrachtet werden. In diesem Fall würde das Gutachten dann als Ganzes nicht mehr akzeptiert werden. Ihre Arbeit wäre in diesem Fall vollkommen umsonst.

 

Und wie sieht es bei einem Privatgutachten aus?

Das Privatgutachten wird immer von einer Privatperson oder einer Partei bei einem Sachverständigen in Auftrag gegeben. Wichtig ist, dass Sie auch bei der Erstellung dieses Gutachtens immer neutral sind und Ihre Meinung ohne Wertung niederschreiben.

Es kann oftmals auch sein, dass das Privatgutachten als Grundlage für eine Klage genommen wird. Dies ist meist dann der Fall, wenn sich die beiden Parteien einfach nicht gütlich einigen. Generell kann das Privatgutachten aber niemals mit einem Gerichtsgutachten verglichen werden. Denn das Privatgutachten gibt immer nur die Ansicht einer Partei wieder. Es ist aber durchaus möglich, dass dieses Gutachten als Zeugenaussage einer Partei angesehen werden kann. Denn auch ein Richter kann ein Laie in einem entsprechenden Fall sein. Sollte dies sein, kann unter Umständen auch noch ein Gerichtsgutachten in Auftrag gegeben werden. Wenn Sie auch noch solch einen Auftrag bekommen, müssen Sie wirklich darauf achten, dass Sie im Gerichtsgutachten Ihre unparteiische Meinung zum Sachverhalt schildern. Auf der Grundlage dieses Gerichtsgutachtens kann der Richter dann vielleicht schneller und vor allem auch besser sein Urteil fällen.

Generell werden Sie aber meist wohl Privatgutachten erstellen und diese werden dann auch entsprechend gewertet. Bei den Privatgutachten unterscheiden wir zudem zwischen einem:

Der anderen Partei steht es immer frei ein Gegengutachten zu dem Ihrigen erstellen zu lassen. Denn schließlich kann ein anderer Sachverständiger zu einer ganz anderen Meinung kommen. Das muss aber nicht immer der Fall sein.

So, nun wissen Sie also, wie Sie ein entsprechendes Gutachten erstellen müssen. Wichtig ist aber immer, bei jedem Gutachten, das Sie erstellen, dass Sie wirklich gewissenhaft und sorgsam arbeiten. Denn, nur wenn Sie auf diese Weise arbeiten, können Sie Ihr Gutachten auch immer mit einem ruhigen Gewissen an den Auftraggeber übergeben. Und das ist von entscheidender Bedeutung. Den Ruf als Sachverständiger können Sie sich sehr schnell mit einem falschen oder fehlerhaften Gutachten verderben. Und ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich zwar recht ungeniert, aber das könnte für Sie als Sachverständiger fatale Folgen haben. Denn so werden Sie diesen Kunden sicherlich nicht ein zweites Mal wiedersehen. Und darüber hinaus müssen auch befürchten, dass keine positive Weiterempfehlung erfolgt. Eher das Gegenteil wird der Fall sein. Denn der Kunde wird nicht gut von Ihnen sprechen, sondern eher die anderen vor Ihren nicht vorhandenen Fähigkeiten als Sachverständiger unterrichten. Deshalb sollte eine sorgsame und gewissenhafte Arbeit immer an erster Stelle in Ihrem Job stehen.

 

Die unterschiedlichen Arten der Gutachten

Gerichte interessieren sich meist sehr für betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche und steuerrechtliche Sachverständigengutachten. Denn wenn wir uns einmal den Bereich der steuerberatenden Berufe ansehen, dann kommt es in diesen Fällen sehr häufig zu einer Schadensersatzforderung gegen über den entsprechenden Beratern. In diesem Fall muss der Sachverständige in den meisten Fällen klären, ob eine Falschberatung vorliegt oder nicht. Darüber hinaus kann es auch im Auftrag des Sachverständigen liegen, zu ermitteln ob Vermögensschadenhaftpflicht des Beraters den entsprechenden Schaden übernehmen muss. So muss also in diesen Fällen das Gutachten entsprechend dieser Punkte erstellt werden.

Ein weiterer Punkt, der in diesem Zusammenhang auch noch interessant sein könnte, ist die Insolvenzverschleppung. Eine solche würde auch wieder Schadenersatzforderungen von Gläubigern des Insolvenzschuldners mit sich bringen. Die Aufgabe des Sachverständigen liegt in diesem Fall darin, den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung festzustellen und entsprechend auch zu überprüfen.

Bei einem gerichtlichen Gutachten darf niemals der Beweisabschluss fehlen. Doch was genau bedeutet das nun? Der Sachverständige, der ein Gutachten erstellt, wird durch den Beweisabschluss des Gerichts beauftragt den Beweisabschluss zu erstellen. In der Regel müssen in diesem Fall auch die Parteien dem Ganzen zustimmen. Der Beweisabschluss beinhaltet dann eine oder auch mehrere Fragen, die das Gericht benötigt, um eine entsprechende Klärung vollziehen zu können. Der Sachverständige muss sich in diesem Fall wirklich explizit an diese Fragen halten. Nicht vom Auftrag erfasste Fragen, dürfen auch nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Sachverständige auch sein Gutachten selbst und allein erstellt. Der Sachverständige kann sich selbst als eine Hilfskraft des Gerichtes ansehen und ist entsprechend auch nur dem Gericht gegenüber verantwortlich. Es ist in diesem Fall noch einmal ganz wichtig zu erwähnen, dass sich der Sachverständige darüber klar sein muss, dass Gutachten für die Urteilsfindung von entscheidender Bedeutung sein kann. Dennoch darf eine Entscheidung im Prozess nicht durch seine Ausführungen vorweggenommen werden. Es könnte sonst andernfalls dazu kommen, dass die zu klärenden Fragen im Beweisabschluss, sachlich und vor allem auch umfassend zu beantworten sind. Dabei muss aber immer wieder die Neutralität des Sachverständigen eine große Rolle spielen.

Es wird vor allem vor Gericht ehr oft vorkommen, dass Sie von der rechtlich vertretenden Partei als befangen erklärt werden, sofern Ihre Aussagen nicht deren Vorstellungen entsprechen. Deshalb sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, dass Ihr Gutachten so gut wie keine Fehler enthält. Sollte dies aber der Fall sein und Ihr Gutachten strotzt nur so vor Fehlern, dann wird die Gegenseite wohl Erfolg haben und Sie werden für befangen erklärt.

 

Die Technik beim Erstellen eines Gutachtens

Vor allem bei einem Gerichtsgutachten spielt der Aufbau eines Gutachtens eine entscheidende Bedeutung. Das Gericht muss einen überschaubaren Überblick bekommen und auch die Ergebnisse müssen entsprechend nachvollziehbar sein. So ist es auch von entscheidender Bedeutung, dass eine sachbezogene und logisch aufgebaute Gliederung vorhanden ist. Diese sollte zudem auch die Entwicklung der Ergebnisfindung des Sachverständigen ausdrücken. Der Beginn des Gutachtens sollte Angaben darüber enthalten, die einen Bezug auf die Bestellung des Sachverständigen haben. Darüber hinaus sollten sich zu Beginn auch Angaben zum Wortlaut des Beweisbeschlusses und die in diesem gestellten Fragen finden. Auf diese Weise können Grundlagen und Fragestellungen des Gutachtens erkannt werden.

Sollte es dennoch zu Unklarheiten im Beweisbeschluss für den Sachverständigen kommen, so ist es von Vorteil, diese dann vor der Erstellung des Gutachtens mit dem Richter zu klären.

Der erste wichtige Gliederungspunkt in einem Gutachten sollte sich auf den Sachverhalt beziehen, der dem Rechtsstreit zugrunde liegt. Dieser Punkt ist von entscheidender Bedeutung. Denn nur auf diese Weise kann auch wirklich der Leser des Gutachtens nachvollziehen, ob der Gutachter von zutreffenden Streitgegenständen und den zugrunde liegenden Sachverhalten ausgegangen ist. Sollten bereits hier Unklarheiten bestehen, so kann es durchaus sein, dass das Gutachten nicht zutreffend ist, oder dass eben eine Befangenheit des Sachverständigen angenommen wird.

 

Ein kleiner Hinweis zu den Unklarheiten

Sollte es Unklarheiten im Sachverhalt des Streitgegenstandes geben, so müssen diese im Gutachten auch wirklich zum Ausdruck kommen. Der Gutachter hat für ein gerichtliches Gutachten meist nur die Gerichtsakte und vielleicht auch noch andere Unterlagen zur Verfügung, die vom Gericht von den jeweiligen Parteien angefordert wurden. Benötigt der Sachverständige noch weitere Unterlagen, so müssen diese über das Gericht bei den jeweiligen Parteien angefordert werden. Sollten Unklarheiten aber weder über die Gerichtsakte noch über die geforderten Unterlagen geklärt werden können, müssen diese Unklarheiten im Gutachten entsprechend aufgeführt werden.

Offene Fragen des Sachverhaltes darf der Sachverständige aber niemals mit eigener Erfahrung oder Logik im Gutachten beantworten. Darüber hinaus darf der Sachverständige auch nicht den direkten Kontakt mit den Parteien oder Rechtsvertretern suchen.

Kommt es nun zu der Stellungnahme, so muss hier die die Abfolge für jede einzelne Frage so erfolgen, dass zunächst eine allgemeine rechtliche oder wirtschaftliche Darstellung des Streitgegenstands oder der Streitfrage erfolgt. Erst dann wird auf den Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalt eingegangen. Es können in diesem Fall auch die vorab dargestellten grundsätzlichen Ausführungen herangezogen werden.

Nach der grundsätzlichen Ausführung kann auf das Problem eingegangen werden, welches den Grund für den Rechtsstreit bildet. Dann folgt das Ergebnis des Sachverständigen. Hier werden Entwicklung der Entscheidungsfindung und Berücksichtigung der vorab aufgeführten allgemeinen Darstellung berücksichtigt. Nicht nur in der Stellungnahme und Beurteilung des Streitgegenstands¸ sondern auch in der Darstellung des Sachverhalts müssen die kontroversen Meinungen der Parteien miteinbezogen werden. Bei der Entscheidungsfindung sieht das jedoch wieder ganz anders aus. Denn hier muss klargestellt werden, wie und warum der Sachverständige zu seinem Ergebnis kommt. Und es muss auch ganz klar festgehalten werden, warum dieses Ergebnis dann eben von den vorgetragenen Meinungen der Partei abweicht.

Sollten umfangreiche Darstellungen, also beispielsweise Berechnungen, nötig sein, so sind diese immer als Anlage dem Gutachten hinzuzufügen. Auf diese Weise wird einfach die bessere Übersicht gewährleistet und darüber hinaus wird auch der Text des Gutachtens nicht unnötig verlängert.

 

Auch mündliche Verhandlungen müssen mal sein

Sofern Sie für ein Gericht ein Gutachten erstellen müssen oder sollen, kann es durchaus auch mal vorkommen, dass Sie an einem mündlichen Verhandlungstermin teilnehmen müssen. Dies ist vor allem bei sehr komplizierten Sachverhalten der Fall. Oftmals werden die Sachverständigen dann von dem Gericht zur Beweisaufnahme oder aber auch zu der mündlichen Verhandlung geladen. Auf diese Weise werden dann die zusätzlichen Informationen zum Ergebnis des Sachverständigen erörtert. Darüber hinaus haben auch die rechtlichen Vertreter der Parteien die Option, entsprechende Anträge zu stellen, dass der Sachverständige sein Gutachten mündlich erläutert und so auch auf Fragen der Parteien eingehen kann.

Ein kleiner Hinweis: Sollten Sie als Sachverständiger zu einer mündlichen Verhandlung vorgeladen werden, so müssen Sie sich wirklich sehr gut und umfangreich vorbereiten. Sie müssen auch darauf gefasst und vorbereitet sein, dass eben nicht nur Fragen, die im Gutachten behandelt wurden, diskutiert werden. Es kann auch zu anderen Fragen kommen. Und genau auf diese sollten Sie wirklich gut vorbereitet sein. Sie sollten den Sachverhallt der Gerichtsakte wirklich sehr gut kennen. Denn nur so kann eine sachliche Darstellung des Gutachtens erfolgen und so können auch Sachfragen im Kontext zum Gutachten beantwortet werden. Stellen Sie sich auch drauf ein, dass die Parteivertreter eher aggressive Fragen stellen werden. Das sollte Sie aber auf keinen Fall verunsichern.

Das Erstellen eines Gutachtens klingt auf den ersten Blick erst einmal sehr einfach. Aber hinter den richtigen Formulierungen eines Gutachtens steckt eine Menge Arbeit. Deshalb sollten Sie das Erstellen eines solchen Schriftstückes auch wirklich ernst nehmen. Damit Sie aber zahlreiche Gutachten erstellen können oder müssen, sollten auch die entsprechenden Kunden vorhanden sein. Und diese gewinnen Sie meist nur durch die entsprechende Werbung. Und wie genau Sie als Sachverständiger werben können, erfahren Sie im folgenden Kapitel. Denn auch das Werben als Sachverständiger ist meist gar nicht so einfach und vor allem auch mit einigen Stolperfallen verbunden, die man kennen sollte. Denn nicht selten wurden in der Vergangenheit auch immer wieder Sachverständige abgemahnt, die Fehler in der Werbung begangen haben. Und genau diese Fehler sollten vermieden werden. Schon allein wegen der finanziellen Forderungen. Aber dazu mehr im nächsten Kapitel.

 

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